Full text: Elektromotoren für Gleichstrom

  
   
Grundgesetz der elektromagnetischen Kräfte. _ 41 
durch ® und ds gelegte Ebene senkrecht gestellt, die Richtung der 
elektromagnetischen Kraft an. 
Sieht man ab von der inneren Erklärung des Ursprunges dieser 
Kraft und begnügt man sich mit der Anwendung ihrer obigen ein- 
fachen Gesetze, so macht ihre rechnerische Beherrschung keine 
Schwierigkeiten. Sie kann nach den Gesetzen der Mechanik zerlegt 
oder mit anderen gleichartigen Kräften kombinirt werden, wie jede 
mechanische Kraft. 
Die Anker der modernen Elektromotoren bestehen bekanntlich 
aus cylindrischen Eisenringen, welche theils nur aussen (Trommel- 
anker), theils aussen und innen (Ringanker) mit Drähten umwickelt 
sind. Diese Drähte oder Windungen müssen so geschaltet werden, 
dass sich die Zugkräfte, welche sie erfahren, sämmtlich zu einer 
tangentialen Zugkraft in gleichem Sinne addiren. Um die Bedingungen 
für diese Schaltung zu erkennen und das gesammte sich ergebende 
Drehmoment festzustellen, ist es zweckmässig, zunächst die tangentiale 
Zugkraft einer einzigen Windung zu berechnen. 
  
Fig. 17a. Fig. 17b. 
Zu diesem Zwecke werde der in Fig. 17 gezeichnete Ringanker 
betrachtet, welcher den inneren Radius r;, den äusseren Radius r, 
und die Länge ! habe. Da jede Ankerwindung aus je zwei axialen 
und je zwei radialen Stücken besteht, so müssen nacheinander die 
Zugkräfte bestimmt werden, welche diese Seiten einzeln erfahren. 
Es soll dabei angenommen werden, dass die Stromrichtung die in 
Fig. 17b angedeutete ist. In Fig. 17a, wo die axialen Leiter im 
Querschnitt erscheinen, ist die Stromrichtung durch die Zeichen ® 
und C©) markirt. Der Punkt im Kreise ist dabei als Spitze eines 
Pfeiles gedacht und bedeutet, dass der Strom aus dem Querschnitt 
zum Beschauer hinfliesst, während das Kreuz als das Ende der 
Fiederung des Pfeiles die umgekehrte Richtung bedeutet. 
     
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
    
     
  
   
    
   
  
  
  
  
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.