Full text: Aus einem Tagebuche des sechzehnten Jahrhunderts

    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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keit nur zu jehr geneigt, fi) die Haut über die Ohren ziehen 
zu laſſen und das höchſtens für einen jelfamen Spaß zu halten. 
Aber die Spanier betrugen fich niht bloß wie übermüthige 
Sieger, ſondern wie eingefleiſchte Teufel; Freund und Feind 
war ihnen gleich, und was ſie an unerhörten Schändlichkeiten 
aller Art in den Territorien katholiſcher oder mit dem Kaiſer 
verbündeter Herren verübten, war faſt no< ärger, als was in 
Feindes- und Keterland geſchah. Die deutſchen Landsknechte dieſer 
Zeit waren freilich auch feine Zimmer, und Leben und Eigenthum 
von Freund und Feind war unter Umständen auch bei ihnen 
vogelfrei ; aber weil ſie ihre deutſche Nationalität nicht verleugnen 
konnten, brachten fie es nie und nirgends zu jener raffinirten 
Beſtialität, welche niht bloß den ſpaniſchen, ſondern ziemlich 
allen Soldaten romaniſcher Nationalität gleichſam angeboren 
zu ſein ſcheint, ſobald ſie im fremden Land fich die Zügel 
ſchießen laſſen zu dürfen glaubten. Jhre kannibaliſche Wolluſt 
empörte mit vollem Rechte unſer Volk am allermeiſten, das 
von ſolchen Greueln niht einmal eine Ahnung hatte. Man 
leſe nur die Schilderung, welche Saſtrow, der Begleiter des 
kaiſerlichen Heeres auf dem Zuge von Sachſen nah Schwaben 
im Sommer 1547, alfo nach wiederhergeftelltem Frieden, davon 
entwirft. 
Auch unſer Tagebuch giebt eine Reihe ſelbſterlebter oder 
von Andern mitgetheilter Charakterzüge über das Gebahren dieſer 
Rotte und die Volfsſtimmung in Deutſchland. Es erwähnt 
der nihtswürdigen Vexationen, welche die ſpaniſchen Beſazungen 
in verſchiedenen ſüddeutſchen Reichsſtädten, in Halle, Heilbronn, 
Ulm, Weißenburg 2c. an der wehrloſen Bevölkerung verübte. 
Man Hatte fie hier überall gegen das ausdrückliche kaiſerliche 
Wort aufgenommen, daß fie weder die Bewohner, noch die Reli- 
gion ſtören dürften. Aber wo ſie einmal fich eingeniftet hatten, 
waren beide verloren. So mochte denn die bloße Drohung 
(628) 
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
    
  
  
  
  
  
   
    
  
  
  
   
     
  
 
	        
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