Full text: Kunsthandwerk und gesunder Menschenverstand

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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Nichthandwerker und Handwerker find als Mitglied gleichmäßig zur 
Zahlung eines jährlihen Beitrages von 1 Mark verpflichtet, wofür freier 
Eintritt zu beliebig häufigem Beſuche der Ausſtellungen gewährt wird 
und ein Anſpru<h auf Benugung aller Einrichtungen des Vereins entſteht, 
insbeſondere auh Zutritt zu den Vorträgen. Nichthandwerker haben 
außerdem bei den jährlihen Ausſtellungen ein Los abzunehmen im Kauf- 
werthe von 2 Mark. 
8 12. 
Ehrenmitglieder ernennt die Verſammlung der vereinigten Orts- 
vorſtände auf begründeten Vorſchlag des Hauptvorſtandes, um ſolche Per- 
ſonen auszuzeihnen, die ſi< um den Verein beſonders verdient gemacht 
haben. Sie haben ohne Pflichten alle Rechte der Mitglieder und können 
außerdem an den Beſchlüſſen und Berathungen jedes Ortsvorſtandes, 
ſowie der vereinigten Ortsvorſtände ſtimmberechtigt theilnehmen. 
Sl 
Ueber Ausſhluß eines Mitgliedes entſcheidet der Hauptvorſtand auf 
begründeten Antrag eines Ortsvorſtandes. 
8 14. 
Die Ortsvorſtände beſorgen die Erhebung der Mitgliederbeiträge 
und führen von jedem Beitrage 0,50 Mark an ihre eigene Kaſſe, den Reſt 
zur Kaſſe des Hauptvorſtandes ab. 
8 15. 
Der Hauptvorſtand wie die Ort3vorftände haben bei Schluß jeden 
Jahres einen Kaſſenbericht öffentlich bekannt zu machen; die Ortsvorſtände 
haben dieſe Rehnungslage vor Veröffentlihung dem Hauptvorſtande vor- 
zulegen. 
8 16. 
Alljährlich bei Eröffnung der Ausſtellung müſſen die Ortsvorſtände 
vereinigt zur Berathung zuſammentreten mit dem Hauptvorſtande. Dieſer 
Verſammlung der vereinigten Vorſtände liegt au< der Beſchluß über Auf- 
löſung des Vereins ob. Jn der Verſammlung der vereinigten Orts- 
vorſtände hat der Ortsvorſtand von M.-Gladbah zwanzig, von Vierſen 
und Rheydt je zehn Stimmen. 
Si, 
Zu allen Beſchlüſſen der vereinigten wie der einzelnen Vorſtände 
können die Vereinsmitglieder dur<h abgeordnete Vereinsmitglieder mit, 
wirken. Jeder Abgeordnete, welcher durch Vorlegung von zwanzig Mit- 
gliederfarten al3 von deren Inhabern gewählt angeſehen wird, hat gleiche 
Rechte in der Verſammlung wie jedes Vorſtandsmitglied. 
(782) 
  
    
  
  
  
  
     
   
  
  
    
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
   
  
  
  
   
   
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