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bei Fig. 225, behufs Eingypsens, mit Steindolle versehen. In
Fig. 226 ist eine Doppelglocke im Schnitt abgebildet. Auch in
Hallen (Bahnhofs-, Markt- oder Ausstellungshallen) ist die. Ver-
wendung blanken, an Porzellanglocken geführten Drahtes zulässig,
doch muss Vorsorge getroffen werden, dass derselbe von den Theilen >
der meist eisernen Dacheonstruetion weit genug entfernt bleibt. Da,
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Fig. 226.
wo die Leitung in die Lampen (meistens handelt es sich bei der-
artigen blanken Leitungen um Bogenlampen) eingeführt ist, muss
dieselbe mit einer isolirenden Hülle umgeben sein. Man führt ge-
wöhnlich die blanken Drähte bis zu zwei Isolatoren, welche an der
die Lampe tragenden Aufhängung (Pfosten, bei Anbringung im ’
Freien) befestigt sind, und löthet hier zwei durch mehrere Hüllen
(vergl. unten) isolirte Kabelstücke an, welehe von den genannten
Isolatoren bis zu den Polklemmen der Lampe geführt sind. Auf
die Abstände, welche derartigen Leitungen aus blankem Metall von
einander und von benachbarten Gegenständen zu geben sind, wird
noch zurückgekommen.
Alle Leitungen, welche in Innenräumen verlegt werden sollen,
müssen auf ihrer ganzen Länge von einer isolirenden Hülle um-
geben sein. Diese besteht oewöhnlich aus mehreren Schichten, theils
um höhere Isolation zu erreichen, hauptsächlich aber, um zu ver-
hindern, dass durch mechanische Einwirkungen, wie Reiben,
Drücken u. dgl., welche beim Verlegen und auch später nicht ganz
vermieden werden können, die Isolirhülle leicht durchgescheuert und
das blanke Kupfer blossgelegt werde. Ausser der Bedingung einer \
guten Isolation soll die Isolirhülle häufig noch einer anderen
genügen, nämlich derjenigen, die Isolation auch dann zu bewahren,