Full text: Die Einrichtung elektrischer Beleuchtungsanlagen für Gleichstrombetrieb

   
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»Vorsichtsbedingungen für elektr. Licht- und Kraftanlagen« des 
»Verb. deutsch. Privat - Feuerversicherungs - Gesellschaften< , sowie 
solche von den Verwaltungen mehrerer Elektrieitätswerke (Central- 
anlagen) in deutschen Städten. Hierzu sind nun in neuester Zeit 
die bereits erwähnten »Vorschläge zu Sicherheitsvorschriften 
für elektrische Starkstromanlagen<des»Verbandes deutscher 
Elektrotechniker« hinzugekommen. Da diese wohl mit geringen 
Abänderungen zur allgemeinen Einführung gelangen werden, so be- 
anspruchen sie ein besonderes Interesse und sind deswegen am 
Schlusse dieses Buches abgedruckt. 
Die verschiedenen erwähnten Vorschriften berücksichtigen zum 
Theil ausführlich die Einzelheiten der technischen Ausführung, ein- 
gehender, als es hier geschehen kann. Einige allgemeine Gesichts- 
punkte kehren in allen wieder, nämlich: Die Leitungen sollen so 
sorgfältig verlegt sein, dass eine zufällige, muthwillige oder durch 
Unachtsamkeit geschehende metallische Verbindung oder Berührung 
zwischen zwei Leitungen und daraus entstehende Feuersgefahr so 
gut wie ausgeschlossen ist. Ferner sollen alle Leitungen in Innen- 
räumen wenn möglich so liegen, dass sie leicht nachgesehen werden 
können, also möglichst in ihrem ganzen Verlaufe sichtbar. Würden 
dieselben in Folge Verlegens unter Fussböden und Decken, Wand- 
verputz oder Getäfel dem Auge ganz entzogen sein, so wäre es nicht 
möglich, sie im Falle einer Störung schnell abzusuchen, und die 
Beseitigung des Fehlers würde längere Zeit beanspruchen. Unter 
allen Umständen jedoch sollen die Leitungen überall zugänglich 
bleiben, so dass es möglich ist, jeden Theil ohne viel Umstände 
zu repariren, zu entfernen und durch einen neuen zu ersetzen. 
Die folgenden Angaben über die Art der Leitungsverlegung in 
den verschiedenen häufiger vorkommenden Fällen entsprechen den 
z. Z. hierüber herrschenden Anschauungen, wie dieselben auch den 
erwähnten Veröffentlichungen, insbesondere dem Entwurfe des »Ver- 
bandes deutscher Elektrotechniker«, zu Grunde gelegt sind. 
Luftleitungen aus blankem Drahte, welche an Porzellanglocken auf 
Stangen geführt werden, sollen sich mindestens 4 m über dem Erdboden 
befinden. Jeder Draht (bezw. Drahtseil) soll vom nächsten mindestens 40 em 
entfernt sein, wenn derselbe senkrecht darüber oder darunter, und mindestens 
30 cm, wenn die Leitungen horizontal neben einander liegen. Dabei ist voraus- 
gesetzt, dass die einzelnen Stützpunkte des Drahtes, mit Rücksicht auf die 
geringe Festigkeit des Kupfers, welche keine so hohe Spannung wie bei den 
eisernen Telegraphendrähten zulässt, nicht weiter als 40-50 m von einander 
entfernt sind. Verwendet man jedoch, z. B. bei einer mit hoher Spannung 
betriebenen Anlage mit Serienschaltung, Drähte aus Silieium- oder Phosphor- 
bronce, die man stärker spannen kann, sodass die Stangen weiter aus einander 
stehen dürfen, so ist, bei 60-80 m Spannweite, der verticale Abstand der 
Einzelleitungen auf 50, der horizontale auf 40 cm zu erhöhen. Beträgt die 
22% 
    
    
  
   
   
   
     
  
   
    
  
   
    
  
  
  
  
   
    
  
  
  
  
  
      
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
 
	        
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