Full text: Die Einrichtung elektrischer Beleuchtungsanlagen für Gleichstrombetrieb

  
     
   
  
   
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
     
VII. 
Projekt. Kosten. 
A. Projektirung einer Anlage für elektrische Beleuchtung. 
212. Vorarbeiten. Zur Ausarbeitung des Entwurfes für eine 
elektrische Beleuchtungsanlage müssen zunächst die Dimensionen 
und die besonderen örtlichen Verhältnisse des zu beleuchtenden 
Objektes genau bekannt sein. Es ist deswegen eine Besichtigung 
des letzteren durch einen Sachverständigen, Vornahme von Aus- 
messungen und Skizzirung der wesentlichen Theile erforderlich, 
soweit nicht etwa vorhandene Grundriss- und Aufrisszeichnungen 
benutzt werden können. Aus der Art des zu beleuchtenden Objektes 
(ob Wohnräume, Bureaux, Werkstätte, Fabrikräume, Saal, Halle, 
Platz u. s. w.) ergiebt sich meistens schon die Art der anzuwenden- 
den Lampen (ob Bogen- oder Glühlampen), auch ungefähr die er- 
forderliche Beleuchtungsstärke und häufig die Vertheilung der 
Lampen. Indessen hängt dabei viel von den besonderen Wünschen 
des Bestellers der Anlage ab, mit welchem die Besichtigung am zweck- 
mässigsten gemeinschaftlich vorgenommen wird. Die Ermittelung 
der Zahl und Lichtstärke der Lampen, ihrer Höhe über dem Boden 
und ihrer Vertheilung geschieht mittelst Rechnung meist nur bei 
grösseren Räumen, wie Sälen und Hallen, oder bei Platz- und 
Strassenbeleuchtungen. Bei Beleuchtung von Wohnzimmern, Bureaux, 
sowie Werkstätten, in welchen es hauptsächlich auf genügende Er- 
hellung einzelner Stellen ankommt, sind die Wünsche des Besitzers 
in erster Linie maassgebend. 
Durch die Zahl und Grösse der Lampen ist die zu erzeugende 
elektrische Arbeit gegeben, durch welche wiederum die erforderliche 
Betriebskraft bedingt wird. Die Art der Erzeugung der letzteren 
(ob durch Dampf- oder Gasmaschinen, oder andere Motoren, ferner 
ob eine schon vorhandene Betriebskraft dazu mit benutzt werden 
soll u. s. w.), hängt vorwiegend von den besonderen Verhältnissen 
des Einzelfalles ab. Unter welchen Umständen die eine oder die 
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