Diese
mpen
; des-
luss-
niger
ogen-
punkt
k ge-
npen-
g von
zwar
Preis-
fallen
aber
damit.
‚ lässt
i 'ent-
ittlere
l vom
sleich-
l sehr
trasse
tärke,
b der
te Be-
vürde,
15: Der
JUNgS-
en, So
Rande
Seiten
beiden
',. bei
ı helle
rd bei
»htung
hängt
»htung
tärken
ungen
581
angebracht werden, zu empfehlen '). Bei Strassenbeleuchtungen
durch Glühlampen in Hintereinanderschaltung kann man sich be-
züglich ‚des Abstandes und der Höhe der ‘einzelnen Lampen nach
den bezüglichen Verhältnissen bei Gasbeleuchtung richten, voraus-
gesetzt, dass die. Lichtstärke der Lampen nicht beträchtlich höher
als 16 Kerzenstärken ist. Anderenfalls werden Abstand und Höhe
vergrössert. Glühlampen von 100 Kerzen wird man z. B. in Ab-
ständen von 40-50 m (schräg über die Strasse gemessen) anbringen
und 5—6 m hoch aufhängen.
Ueber die bei Beleuchtung von Strassen und Plätzen zu er-
reichenden Beleuchtungsstärken lassen sich allgemeine Angaben nicht
gut machen. Das. Liehtbedürfniss ist sehr verschieden, je nachdem
eine mittlere Helligkeit, oder, wie in belebten Strassen einer Gross-
stadt, eine sehr starke, oder aber, z. B. in einem kleineren Orte,
der eine Wasserkraft auf diese Art ausnutzt, nur eine Beleuchtung
wie bei Vollmondschein gewünscht wird. Für Rangirbahnhöfe und
Hafenanlagen ist die Verwendung starker Lichtquellen (Stromstärke
15—20 A) in entsprechend grosser Höhe zu empfehlen. Eine Be-
leuchtung, bei welcher auf 1 gm Bodenfläche 0,5—1 Kerzen der
mittleren räumlichen Lichtstärke gerechnet sind, dürfte hier im All-
gemeinen genügen. In neuerer Zeit versucht man durch Aus-
rüstung der Bogenlampen mit geeigneten Schirmen und Reflektoren
die Liehtvertheilung so zu gestalten, dass alle Theile-der zu erhellen-
.den Bodenfläche eine möglichst gleiehmässige Beleuchtung erhalten.
(Vgl. hierüber Uppenborn, Zeitschr. f. Beleuchtungswesen, 1895,
Seite 81.)
218. Glühlichtbeleuchtung. Zahlenangaben für verschiedene
Fälle. Bei der Beleuchtung mit: Glühlampen lassen sich ungefähre
Beziehungen zwischen Zahl und Lichtstärke der Lampen und der
Grösse der zu beleuchtenden horizontalen Fläche nur dann angeben,
wenn es sich um die allgemeine Beleuchtung eines Raumes
handelt. Für diesen Fall kann man 1 Glühlampe von 16 NK
rechnen für ungefähr die folgenden Bodenflächen::
in ‚gewöhnlichen Wohnräumen ee ee
in Gesellschaftsräumen (Luxusbeleuchtung) . . .. 5— 7 »
in Restaurationen, Läden, Concert- und Ballsälen 69
Die »Allgem. Elektr.-Gesellschaft« berechnet die Glühlichtbe-
leuchtung für verschiedene Arten von Innenräumen folgendermaassen:
1) Eine werthvolle, ausführliche Abhandlung theoretischer Art über Strassen-
beleuchtung mit Bogenlicht findet sich in Marechal, »L’eclairage ä Parise,
Paris, Baudry & Co., 1894, Chap. XIV.