Full text: Die Einrichtung elektrischer Beleuchtungsanlagen für Gleichstrombetrieb

   
   
   
  
  
   
  
    
  
   
   
  
  
  
  
     
    
  
   
  
   
     
    
   
  
  
   
   
  
   
  
  
  
  
   
  
  
  
   
    
  
  
  
  
  
  
  
  
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Kohlenverbrauch, da die Zahl der jährlich zu leistenden PS-Stunden Mark 
um 49300 grösser, der Verbrauch für Anheizen dagegen nicht 
gestiegen ist ».. 2..%, N a a ee 3 730 
Bay Schwier- und Futzmateriab 20... 208. 2 500 
Gehalt des Maschinisten, bezw. zweier solcher, welche abwechselnd 
den Dienst versehen, wenn die Stunde Arbeitszeit von 12 Uhr 
Nachts bis Tagesanbruch mit 0,50 Mark bezahlt wird, 1360 + 1100 2 460 
Verbrauch an Lichtkohlen, doppelt so viel wie im ersten Falle . . 2900 
9590 
Es stellen sich somit die gesammten Betriebskosten (direkte plus 
indirekte) für die 4 hier behandelten Fälle folgendermaassen: 
  
  
| = | ee 
I . . 
18 Dynamomaschinen,, 1 Dynamomaschine, 
I 
  
  
wovon 1 Reserve | keine Reserve 
Lampen brennen bis 12 Uhr Nachts | 8560 Mark | 7900 Mark 
Lampen brennen die ganze Nacht . . . | 13040» 1238900 > 
Wenn die Beleuchtung bis 12 Uhr Nachts dauert, so brennt jede Bogen- 
lampe im Jahre 6 >< 365 = 2190 Stunden. Wird bis Tagesanbruch Licht ge- 
geben, so beträgt die jährliche Brenndauer jeder Lampe das Doppelte, 4380 Stunden. 
In diesen beiden Fällen betragen die Kosten von 1 Brennstunde einer 
Bogenlampe von 11 Ampere: 
  
17 T Sen = 7 
3 Dynamomaschinen,| 1 Dynamomaschine 
  
  
wovon 1 Reserve | keine Reserve 
Jährliche Brenndauer 2190 Stunden . . 16,3 Pfe. 15,0 Pfg. 
Jährliche Brenndauer 4380 Stunden . . 12,4. » | 118,3 
Die auf 1 Lampenbrennstunde ausgeschlagenen Erzeugungskosten des Lichtes 
sind somit von der Zahl der jährlichen Brennstunden sehr wesentlich abhängig, 
durch den Umstand dagegen, ob eine einzige Dynamomaschine ohne Reserve, oder 
aber zwei Maschinen mit einer dritten als Reserve den Strom liefern, nur wenig 
beeinflusst. Man wird deswegen, im Interesse der grösseren Betriebssicherheit, 
wohl die letztere Anordnung vorziehen. 
246. Beispiel 6. 35pferdige Glühlichtanlage; Dampfmaschine, kein 
besonderer Kessel nöthig; reiner Maschinenbetrieb. Es sei eine Fabrik zu 
beleuchten, im Wesentlichen durch Glühlicht. Der Stromverbrauch bei vollem 
Betriebe entspreche demjenigen von 400 Glühlampen & 16 Kerzen, doch seien 
etwa 6 Bogenlampen von 6 Ampere zur Beleuchtung des Hofes und eines grösseren 
Saales vorhanden. Die Kostenberechnung soll jedoch so durchgeführt werden, als 
ob ausschliesslich Glühlampen installirt wären, da das Endresultat bei Berück- 
sichtigung der durch die Bogenlampen bedingten besonderen Verhältnisse nicht 
wesentlich anders ausfällt. 
Es ist reiner Maschinenbetrieb angenommen, unter der Voraussetzung, dass 
die für die Betriebsmaschine der Fabrik vorhandene Kesselanlage gross genug 
sei, um noch den für den Betrieb der Beleuchtungsanlage erforderlichen Dampf 
mit erz 
Kessel 
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