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Kohlenverbrauch, da die Zahl der jährlich zu leistenden PS-Stunden Mark
um 49300 grösser, der Verbrauch für Anheizen dagegen nicht
gestiegen ist ».. 2..%, N a a ee 3 730
Bay Schwier- und Futzmateriab 20... 208. 2 500
Gehalt des Maschinisten, bezw. zweier solcher, welche abwechselnd
den Dienst versehen, wenn die Stunde Arbeitszeit von 12 Uhr
Nachts bis Tagesanbruch mit 0,50 Mark bezahlt wird, 1360 + 1100 2 460
Verbrauch an Lichtkohlen, doppelt so viel wie im ersten Falle . . 2900
9590
Es stellen sich somit die gesammten Betriebskosten (direkte plus
indirekte) für die 4 hier behandelten Fälle folgendermaassen:
| = | ee
I . .
18 Dynamomaschinen,, 1 Dynamomaschine,
I
wovon 1 Reserve | keine Reserve
Lampen brennen bis 12 Uhr Nachts | 8560 Mark | 7900 Mark
Lampen brennen die ganze Nacht . . . | 13040» 1238900 >
Wenn die Beleuchtung bis 12 Uhr Nachts dauert, so brennt jede Bogen-
lampe im Jahre 6 >< 365 = 2190 Stunden. Wird bis Tagesanbruch Licht ge-
geben, so beträgt die jährliche Brenndauer jeder Lampe das Doppelte, 4380 Stunden.
In diesen beiden Fällen betragen die Kosten von 1 Brennstunde einer
Bogenlampe von 11 Ampere:
17 T Sen = 7
3 Dynamomaschinen,| 1 Dynamomaschine
wovon 1 Reserve | keine Reserve
Jährliche Brenndauer 2190 Stunden . . 16,3 Pfe. 15,0 Pfg.
Jährliche Brenndauer 4380 Stunden . . 12,4. » | 118,3
Die auf 1 Lampenbrennstunde ausgeschlagenen Erzeugungskosten des Lichtes
sind somit von der Zahl der jährlichen Brennstunden sehr wesentlich abhängig,
durch den Umstand dagegen, ob eine einzige Dynamomaschine ohne Reserve, oder
aber zwei Maschinen mit einer dritten als Reserve den Strom liefern, nur wenig
beeinflusst. Man wird deswegen, im Interesse der grösseren Betriebssicherheit,
wohl die letztere Anordnung vorziehen.
246. Beispiel 6. 35pferdige Glühlichtanlage; Dampfmaschine, kein
besonderer Kessel nöthig; reiner Maschinenbetrieb. Es sei eine Fabrik zu
beleuchten, im Wesentlichen durch Glühlicht. Der Stromverbrauch bei vollem
Betriebe entspreche demjenigen von 400 Glühlampen & 16 Kerzen, doch seien
etwa 6 Bogenlampen von 6 Ampere zur Beleuchtung des Hofes und eines grösseren
Saales vorhanden. Die Kostenberechnung soll jedoch so durchgeführt werden, als
ob ausschliesslich Glühlampen installirt wären, da das Endresultat bei Berück-
sichtigung der durch die Bogenlampen bedingten besonderen Verhältnisse nicht
wesentlich anders ausfällt.
Es ist reiner Maschinenbetrieb angenommen, unter der Voraussetzung, dass
die für die Betriebsmaschine der Fabrik vorhandene Kesselanlage gross genug
sei, um noch den für den Betrieb der Beleuchtungsanlage erforderlichen Dampf
mit erz
Kessel
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