Full text: Die Einrichtung elektrischer Beleuchtungsanlagen für Gleichstrombetrieb

    
    
   
   
  
  
  
    
    
   
  
  
   
  
  
   
  
  
  
   
   
  
  
   
  
  
  
   
   
   
  
  
  
    
   
    
   
     
   
  
   
       
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Blanke Leitungen müssen so gesichert werden, dass Berührung mit vor- 
handenen 'Telephon- und Telegraphenleitungen auch in dem Falle ausgeschlossen 
ist, dass irgend eine Leitung herabfallen sollte. 
$ 7. Isolirte Leitungen. a) Leitungen, welche eine doppelte, fest auf 
dem Drahte aufliegende, mit geeigneter Masse inprägnirte und nicht brüchige 
Umhüllung von faserigem Isolirmaterial haben, dürfen, soweit ätzende Dämpfe 
nicht zu befürchten sind, auf Isolirglocken überall, aut Isolirrollen oder diesen 
oleichwerthigen Befestigungsstücken dagegen nur in ganz trockenen Räumen 
verwendet werden. Sie sind in einem Abstand von mindestens 2,5 cm von ein- 
ander zu verlegen. 
b) Leitungen, die unter der oben beschriebenen Umhüllung von faserigem 
Isolirmaterial noch mit einer zuverlässigen, aus Gummiband hergestellten Um- 
wickelung versehen sind, dürfen, soweit ätzende Dämpfe nicht zu befürchten 
sind, auf Isolirglocken überall, auf Rollen und Klemmen unter Krampen ($ 11d), 
und in abgedichteten Rohren nur in solchen Räumen verlegt werden, welche im 
normalen Zustande trocken sind. Bei offener Verlegung muss der Abstand 
zwischen zwei Leitungen mindestens 21), em betragen. Werden die Leitungen 
jedoch auf ihrer ganzen Länge durch isolirende Befestigungen oder isolirende 
Rohre gehalten, welche Lagenveränderungen ausschliessen, 80 dürfen sie unmittel- 
bar neben einander geführt werden. 
c) Leitungen, bei welchen die Gummiisolirung in Form einer ununter- 
brochenen, nathlosen und vollkommen wasserdichten Hülle hergestellt ist, dürfen, 
soweit ätzende Dämpfe nicht zu befürchten sind, auf Isolirglocken überall, auf 
Rollen und in abgedichteten Rohren in feuchten Räumen angewendet werden. 
Bei offener Verlegung gelten die Bestimmungen unter b). 
d) Blanke Bleikabel, bestehend aus einer Kupferseele, einer starken 
Isolirschicht und einem nathlosen einfachen oder ‚einem doppelten Bleimantel 
dürfen niemals unmittelbar mit leitenden Befestigunigsmitteln, mit Mauerwerk 
und Stoffen, welche das Blei angreifen, in Berührung kommen. (Gyps greift Blei 
nicht an.) 
e) Asphaltirte Bleikabel dürfen in trockenen Räumen und trockenem 
Erdboden verwendet und müssen derart verlegt werden, dass sie Mauerwerk 
oder Stoffe, welche das Blei angreifen, nicht berühren können. 
An den Befestigungsstellen ist darauf zu achten, dass der Bleimantel nicht 
eingedrückt oder verletzt wird; Rohrhaken sind daher als Verlegungsmittel aus- 
geschlossen. 
f) Asphaltirte und armirte Bleikabel eignen sich zur. Verlegung un- 
mittelbar in Erde und feuchten Räumen. 
2) Bleikabel dürfen nur mit Endverschlüssen, Abzweigmuffen oder gleich- 
werthigen Vorkehrungen, welche das Eindringen von Feuchtigkeit wirksam ver- 
hindern und eleichzeitig einen guten elektrischen Anschluss vermitteln, ver- 
wendet werden. 
$ 8. Biegsame Mehrfachleitungen. a) Leitungsschnur zum Anschluss 
beweglicher Lampen und Apparate darf in trockenen Räumen verwendet werden, 
wenn jede der Leitungen in folgender Art hergestellt ist: 
Die Kupferseele besteht aus unverzinnten Drähten unter 0,5 mm Durch- 
messer; darüber befindet sich eine Umspinnung aus Baumwolle, welche von einer 
dichten, das Eindringen von Feuchtigkeit verhindernden Schicht Gummi umhüllt 
ist: hierauf folgt wieder eine Umwickelung mit Baumwolle und als äusserste 
Hülle eine Umklöppelung aus widerstandsfähigem und schwer verbrenn- 
lichem Stoffe. 
  
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