Full text: Die Einrichtung elektrischer Beleuchtungsanlagen für Gleichstrombetrieb

    
   
   
  
  
  
   
   
  
  
   
   
  
   
  
  
   
  
  
   
  
    
   
  
  
   
   
  
   
   
   
   
  
  
    
   
  
  
   
  
   
   
  
    
   
  
   
   
  
   
  
  
  
  
  
     
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III. Isolirung und Befestigung der Leitungen. 
$ 11. Im Allgemeinen sind offene Drahtleitungen so zu verlegen, dass sıe 
Wände und Decken nirgends berühren. Gummiisolirte Drähte dürfen jedoch un- 
mittelbar auf vollkommen trockenem Stuck oder Holz verlegt werden. Für die 
Befestigungsmittel und die Verlegung aller Arten Drähte gelten folgende Be- 
stimmungen: 
a) Isolirglocken dürfen nur in solcher Lage befestigt werden, dass sich 
keine Feuchtigkeit in der Glocke ansammeln kann. 
b) Isolirrollen müssen die Leitung an den Stützpunkten mindestens 
1 em von der-Wand entfernt halten. Bei Führung längs der Wand soll auf je 
80 cm mindestens eine Befestigungsstelle kommen. Bei Führung an den Decken 
kann die Entfernung im Anschluss an die Bauconstruction ausnahmsweise 
grösser sein. 
c) Klemmen müssen aus isolirendem Material oder Metall mit isolirenden 
Einlagen bestehen. 
d) Verzinnte Metallkrampen dürfen nur in Ausnahmefällen in 
trockenen Wohn- und diesen gleichwerthigen Räumen zur Befestigung von 
gummiisolirtem Draht auf trockenem Stuck und Holz benutzt werden; auf Tapete 
muss durch eine Isolireinlage ein Abstand des Drahtes von der Wand von 
mindestens 5 mm gewahrt sein. Die Krampen müssen eine glatte Oberfläche 
haben; falls sie eine besondere Isolireinlage nicht besitzen, sind die Leitungen an 
den Befestigungsstellen durch eine besondere isolirende Umhüllung gegen Ver- 
letzung: zu schützen. Die Zahl der Krampen ist so zu wählen, dass die Leitungen 
einander nicht berühren können. Doppelleitungen und Leitungsschnüre dürfen 
nie mit Krampen befestigt werden. 
e) Rohre können zur Verlegung von isolirten Leitungen unter Putz, in 
Wänden, Decken und Fussböden verwendet werden, sofern sie den Zutritt der 
Feuchtigkeit dauernd verhindern. Es ist gestattet, Hin- und Rückleitungen in 
dasselbe Rohr zu verlegen; mehr als vier Drähte in demselben Rohre sind nicht 
zulässig. Bei Verwendung eiserner Röhren für Wechselstromleitungen müssen 
Hin- und Rückleitungen in demselben Rohre geführf werden. Drahtverbindungen 
dürfen nicht innerhalb der Rohre, sondern nur in sogenannten Verbindungsdosen 
ausgeführt ‚werden, welche jederzeit leicht geöffnet werden können. Die lichte 
Weite der Rohre, die Zahl und der Radius der Krümmungen, sowie die Zahl der 
Dosen müssen so gewählt werden, dass man die Drähte jederzeit leicht einziehen 
und entfernen kann. 
Die Rohre sind so herzuriehten, dass die Isolation der Leitungen durch vor- 
stehende Theile und scharfe Kanten nicht verletzt werden kann; werden sie in 
den Putz oder das Mauerwerk eingebettet, dann müssen die Stossstellen sicher 
abgedichtet sein. Nach der Verlegung ist die höher gelegene Mündung des Rohr- 
kanals möglichst luftdicht zu verschliessen. 
f) Holzleisten sind im Allgemeinen nicht gestattet. Ausnahmsweise dürfen 
zur Befestigung von wasserdichten Gummidrähten ($ 7e) oder Kabeln Holzleisten 
verwendet werden, wenn sie durch Unterlagsscheiben von der Wand abge- 
halten sind. 
g) Einführungsstücke. 3ei Wanddurchgängen in’s Freie sind Ein- 
führungsstücke von isolirendem Material mit abwärts gekrümmtem Ende zu ver- 
wenden. 
IV. Apparate. 
812. Die stromführenden Theile siämmtlicher in einer Leitung eingeschalteten 
Apparate müssen auf feuersicherer, auch in feuchten Räumen gut isolirender 
Unterlage montirt und von Schutzkästen derart umgeben sein, dass sie sowohl 
  
   
	        
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