Zehntes Kapitel.
52. Bestimmung der erregenden Kraft.
Im fünften Kapitel ist das Gesetz, das die Kraftlinienzahl be-
stimmt, die bei einer gegebenen erregenden Kraft erzeugt wird, ab-
geleitet. Es giebt in jedem einzelnen Falle, wo eine bestimmte
Kraftlinienzahl in einer Dynamomaschine erzeugt werden soll, den
dazu erforderlichen Werth der gesammten erregenden Kraft in Am-
perewindungen an. Im Folgenden wollen wir stets den gesammten
Kraftlinienstrom in C.G.S.-Einheiten mit F und die erregende Kraft
in Amperewindungen mit X bezeichnen, sodass die allgemeine
Gleichung (22) auch in der Form
a en)
geschrieben werden kann, wo R den magnetischen Widerstand be-
deutet und durch die Formel
a a
1,256 Om
2
0341|
bestimmt ist. L und Q sind hier in Centimeter und Quadratcenti-
meter anzugeben, und der Koefficient # wird gleich 1, wenn der be-
trachtete magnetische Stromkreis nur Luft oder andere unmagnetische
Stoffe enthält; man hat alsdann
(23)
L
a
Da nun F=BQ ist, so ergiebt sich für die Zahl der Ampere-
windungen, die erforderlich ist, um die Kraftlinienzahl F in Luft
RB 08
zu erzeugen,
X=80x08 —08BL. ra...
Es ist im Allgemeinen bequem, die erregende Kraft für jeden
Theil des magnetischen Kreises getrennt zu berechnen, da die Kraft-
linienzahl nicht in allen Theilen gleich ist. Bei einer Dynamo-
maschine durchlaufen die Kraftlinien den Anker und den Luft-
zwischenraum, und zwar beide in gleicher Zahl, die Polschuhe, die
Verbindungsstücke, die Magnetkerne und das Joch. In dem letzten
Theil ist ihre Zahl grösser als im Anker, da ein bestimmter Bruch-
theil der innerhalb der Magnetspulen erzeugten Linien nicht durch
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