168 Zehntes Kapitel.
Magnete ist nicht berücksichtigt. Um die Vergleichung zu er-
leichtern, ist das Gewicht der Magnete für eine Leistung von 1 Kilo-
watt berechnet; hierbei wurde die Annahme gemacht, dass die Um-
fangsgeschwindigkeit des Ankers in allen Fällen 10 m in der Sekunde
beträgt. Die Magnetkerne bestehen überall aus Schmiedeeisen; bei
58a, 58b und 65 sind die Polschuhe und bei 58c, 58e, 58f, 60
und 61 die Joche aus Gusseisen angefertigt.
52. Bestimmung der erregenden Kraft.
Im fünften Kapitel ist das Gesetz, das die Kraftlinienzahl be-
stimmt, die bei einer gegebenen erregenden Kraft erzeugt wird, ab-
geleitet. Es giebt in jedem einzelnen Falle, wo eine bestimmte
Kraftlinienzahl in einer Dynamomaschine erzeugt werden soll, den
. dazu erforderlichen Werth der gesammten erregenden Kraft in Am-
perewindungen an. Im Folgenden wollen wir stets den gesammten
Kraftlinienstrom in C.G.S.-Einheiten mit N und die erregende Kraft
in Amperewindungen mit X bezeichnen, sodass die allgemeine
Gleichung (22) auch in der Form
Ba. eh
geschrieben werden kann, wo R den magnetischen Widerstand be-
deutet und durch die Formel
1 ui
A
(23)
en L I
BEE a
bestimmt ist. Z und Q sind hier in Centimeter und Quadratcenti-
meter anzugeben, und der Koefficient » wird gleich 1, wenn der be-
trachtete magnetische Stromkreis nur Luft oder andere unmagnetische
Stoffe enthält; man hat alsdann
L
R=-0,8 Q.
Da nun N=BQ ist, so ergiebt sich für die Zahl der Ampere-
windungen, die erforderlich ist, um die Kraftlinienzahl N in Luft
zu erzeugen,
(85)