wird, so zahlt unter Voraussetzung eines annähernd gleich-
artigen Betriebes die eine derselben an die Eigentümerin einen
Betrag von Mk. 8,70 pro Jahr und Meter; benutzen die drei
Gesellschaften eine und dieselbe Strecke, so zahlt jede der
fremden Gesellschaften an die Eigentümerin je Mk. 5,80 pro
Jahr und Meter. Für die Benutzung fremder Oberleitungen
zahlt die fremde Gesellschaft der Eigentümerin ı Pfg. pro
gefahrenen Motorwagenkilometer.
Die Verrechnung des verbrauchten Stromes geschieht in
folgender Weise: Die Hamburg-Altonaer Trambahn-Gesellschaft
Oberbau.
mellumargebänts
vergütet der Strasseneisenbahn-Gesellschaft Hamburg auf
ebener Strecke 600 Wattstunden, auf Steigungen 700 Watt-
stunden pro Motorwagenkilometer; der Stromverbrauch pro An-
hängewagenkilometer wird zu */ıo eines Motorwagenkilometers
angenommen. — Die Strasseneisenbahn -Gesellschaft Hamburg
dagegen vergütet der Trambahn-Gesellschaft pro Motorwagen-
kilometer 600 Wattstunden, pro Anhängewagenkilometer da-
gegen nur 200 Wattstunden.
Der Strompreis beträgt in Hamburg ı2,;5 Pfg. pro
Kilowattstunde, in Altona ı5 Pfg. pro Kilowattstunde.
Safe
Adlın
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Stromleitungen.
Abteilung f,, Bahnhofstrasse — Hamburgerstrasse.
der Hamburg-Altonaer Trambahn.