leisten aufgeklemmt, die an den Enden mit Fanghaken ver-
sehen sind. Bei schräg kreuzenden Schwachstromleitungen
sind auch auf den Spanndrähten Fanghaken angebracht.
Der Betriebsstrom wird von den städtischen Elektrizitäts-
werken nach dem Strassenbahndepöt geliefert. Daselbst ist
eine Akkumulatoren-Batterie aufgestellt, von der aus die Ver-
sorgung des Bahnnetzes mit Strom erfolgt.
Das Strassenbahndepöt befindet sich in der Erkrather-
strasse und besteht aus zwei Wagenhallen, von denen die
eine Raum für 35, die andere Raum für 56 Motorwagen
bietet. Die Anhängewagen sind in dem Keller und in der
ersten Etage der kleineren Wagenhalle untergebracht und
werden mittels Aufzuges und Schiebebühne dorthin befördert.
Beide Wagenhallen sind mit Montage- und Revisionsgruben
versehen und mit geräumigen Werkstätten für die Wagen-
reparatur verbunden, deren Werkzeugmaschinen durch einen
Elektromotor AFm 8 von normal ıı PS Leistung ange-
trieben werden.
Der Wagenpark besteht vorläufig aus 75 Motorwagen,
während als Anhängewagen die früher im Betrieb befindlichen
Pferdebahnwagen Verwendung finden sollen. Die Motor-
wagen erhalten ein kräftiges Untergestell, mit je zwei vier-
poligen Serienmotoren der Type AB 55. Die Wagenkasten
sind geschlossen und enthalten auf zwei Längsbänken 18 Sitz-
plätze, während die beiden Plattformen des Wagens für
16 Stehplätze berechnet sind. Das Innere der Wagen ist
geschmackvoll und elegant ausgestattet.
Die Beleuchtung der Wagen erfolgt durch zehn Glüh-
lampen & 16 NK., von denen fünf im Wageninnern, je zwei
auf den Perrondächern zur Beleuchtung der Streckenschilder
und als Signallampen und eine auf dem Hinterperron an-
gebracht sind.
Die Bremsung geschieht bei den Motorwagen durch
eine vierklötzige Spindelbremse oder im Notfalle durch die
Kurzschlussbremse, während die Anhängewagen mit einer |
elektromagnetischen Bremse versehen sind. |
Die Wagenfolge auf den einzelnen Strecken wird
jederzeit möglichst den Bedürfnissen angepasst; es ist jedoch
bei Berechnung des gesamten Leitungsnetzes von vornherein
darauf Rücksicht genommen, dass letzteres auf sämtlichen
Strecken unter Anwendung von Anhängewagen, sowie auch
noch für etwa später hinzukommende Erweiterungslinien für
5-Minutenbetrieb ausreichend ist. Die Fahrgeschwindigkeit
ist, solange noch Pferde- und elektrischer Betrieb ineinander-
greifen, durch ersteren eingeschränkt; später soll jedoch die
maximale Fahrgeschwindigkeit innerhalb der Stadt ı5 km,
ausserhalb der Stadt 20 und nötigenfalls 25 km pro Stunde
betragen.