an unterscheidet zwei Arten von Wagen, den Motor-
wagen mit selbstständigem elektrischen Antrieb und
den Anhänge- oder Beiwagen ohne solchen.
Der Motorwagen.
Untergestell. Die Konstruktion des Untergestelles
richtet sich wesentlich nach der aufzunehmenden elektrischen
Einrichtung. Auf die Stahlachsen sind die schmiedeeisernen
Radsterne aufgepresst und auf diese die aus Gussstahl her-
gestellten Radreifen warm aufgezogen. Der Raddurchmesser
beträgt meist 800—840 mm. Das Profil der Radkränze ist
aus Fig. 63 zu ersehen. Die Achslager werden mit Oel oder
konsistentem Fett geschmiert und sind aussen und innen
sorgfältig abgedichtet, sodass weder Staub eindringen noch
Das rollende Material.
Schmiermaterial entweichen kann. Der Achsstand der
Strassenbahnwagen wird je nach der Wagengrösse, der
Spurweite und dem kleinsten Krümmungs-
halbmesser der Gleise zwischen 1,5 und
2,0 m gewählt; ein grosser Achsstand
mildert die auftretenden Schwankungen,
erhöht aber den Bahnwiderstand in
Weichen und Kurven bedeutend, sodass
man sich bei zweiachsigen Wagen stets
mit einem im Verhältnis zur Wagenlänge
kleinen Achsstand begnügen muss. Der
Rahmen des Untergestelles besteht ent-
weder aus Profileisen, Fig. 64, oder aus
zwei Blechträgern mit winkelförmig ge-
„u. 09: Frofides Radivans Dördelten Rändern, Fig. 6s, deren Form