10 Gerland, historische Apparate.
ordnung Heinrich’s VIII. vom Jahre 1527, welche bestimmt !), dass „al
maner of golde and sylver shall be weyed by the pound Troye,“ kein
Zweifel sein. Im Gebrauch muss es bereits früher gewesen sein, denn
erwähnt wird es schon in zweien die Goldschmiede betreffenden Ver-
ordnungen, von denen die eine unter Heinrich V., die andere unter
Heinrich VI. gegeben wurde 2).
Aber auch dieses Pfund hat sich nicht als Urgewicht behauptet. Es
ist neuerdings durch das 1533 von Heinrich VIII. zuerst für die Fleischer
gesetzlich zugelassene Avoir-du-pois-Pfund verdrängt, welches sich zu
dem Troypfund wie 175:144 verhält. Dasselbe muss im Handel indes-
sen schon viel früher angewendet worden sein, in zwei Verordnungen
Eduard’s III. wird esin Verwendung für Wein und Korn zuerst erwähnt 3).
Der Ursprung und zum Theil der Werth dieser vier Urgewichte
lässt sich nicht mehr mit Sicherheit bestimmen. Das altsächsische
Pfund, später, weil das Urgewicht sich im Tower befand, „Pound
Tower“ genannt, dessen Gewicht die oben erwähnte Verordnung Hein-
rich’s II. gleich dem Gewicht von 20 x 12. „pennie which is called a
sterling round without clipping“ ansetzt, hat Folkes*) mittelst einer
Anzahl wohl erhaltener Saxon pence aus den Zeiten Heinrich’s II. und
Eduard’s I. in Grains Troy auszudrücken gesucht, und so das Gewicht
eines Penny zu 22°5 Grains, das Pfund Tower zu 5400 Grains gefun-
den. Dieselbe Zahl ergiebt sich aus den Bestimmungen des Gesetzes
Heinrich’s VII. vom Jahre 1527. Danach würde die löbra mercatoria
zu 6750 Grains nahezu mit dem in sechs Städten des Continents ge-
bräuchlichen Gewichte übereinstimmen. Dagegen bemerkt aber Mil-
lerd): „It is, however, just possible, that the weights were adjusted in
conformity with the words of the Act, but that the coin called the ster-
ling fell 1:5 grains short of the full weights of 32 corns of wheat, or
24 grains troy, the weight of 4 corns of wheat being usually considered
equivalent to 3 grains troy.“ Unter dieser Voraussetzung berechnet
sich das altsächsische Pfund zu 6750, wird also der Voraussetzung
Norris’ gemäss dem Troypfund gleich, die libra mercatoria aber zu
7200 Grains Troy, und stimmt dann mit den Pfunden von 17 Städten,
darunter dem cölnischen, dessen Hälfte, die Mark, den Münzgewichten
Deutschlands so lange als Einheit gedient hat. Es ist dann auch sehr
nahe gleich der Ptolomäischen Mine — 7199'96 Grains Troy, dem
100. Theil des grossen Alexandrinischen Talentes. Den Namen Troy
leitet Bischof Cumberland°) von der Stadt Troyes in der Champagne
#, Miller, a. 2.0 753, 2) Reynardson, State of the English
Weights and Measures of Capacity as they appear from the Laws as well
ancient, as modern, Phil. Trans. 46, 61; s. Miller, a. a. O. 755. 3) Rey-
nardson, a. a. O. 68. *) Folkes, Tables of English Coins 159; s. Mil-
lerza. a. 0.794. 5) Miller, a. a. ©. 754, 6) Reynardson, a. a. O.
69; Dowve,a. a. 0225.