Full text: Gesammelte Abhandlungen ([1])

   
entfernt, wende man den Satz I an. 
Von den auf diese Weise gebildeten u Gleichungen kann 
keine eine Folge der übrigen sein, weil eine jede eine Unbe- 
kannte enthält, welche in allen übrigen nicht vorkommt; die 
erste allein enthält Z,, die zweite Z, u.s.f. Aus diesen @lei- 
chungen lässt sich aber auch eine jede andere bilden, die mit 
Hülfe des Satzes I abgeleitet werden kann; denn eine Gleichung, 
die aus einer geschlossenen Figur folgt, welche sich aus mehreren 
zusammensetzen lässt, muss aus den Gleichungen, die aus diesen 
folgen, (durch Addition oder Subtraction) gebildet werden 
können; und, wie wirzeigen wollen, kann eine jede geschlossene 
Figur aus jenen « Figuren zusammengesetzt werden. Die 
sämmtlichen geschlossenen Figuren nämlich des gegebenen 
Systems, welches wir durch S bezeichnen wollen, lassen sich 
eintheilen, in solche, in denen der Draht u vorkommt, und in 
solche, die in dem Systeme 8’ enthalten sind, welches aus S 
entsteht, wenn der Draht u entfernt wird. Nehmen wir an, 
dass alle Figuren, welche der zweiten Klasse angehören, sich 
aus den u— 1 ersten jener u Figuren zusammensetzen lassen, 
so sehen wir ein, dass eine jede Figur des Systems S sich aus 
diesen u zusammensetzen lassen muss; denn eine beliebige 
Figur, in der der Draht u vorkommt, lässt sich zusammensetzen 
aus einer bestimmten, in der « vorkommt, und aus solchen, in 
denen u nicht vorkommt. Die über das System S’ gemachte 
Annahme lässt sich aber wieder auf eine ähnliche in Bezug auf 
5” zurückführen, wenn S” das System ist, welches aus S durch 
Entfernung von u und u—1 entsteht; nämlich auf die Annahme, 
dass alle in S” vorkommenden geschlossenen Figuren sich aus 
den u—2 ersten jener u zusammensetzen lassen. Durch Fort- 
setzung dieser Schlussweise kommen wir endlich auf das System 
S(@=V; da dieses nur eine geschlossene Figur enthält, so ist die 
Richtigkeit der Annahme, welche wir in Bezug auf dieses machen 
müssen, um die Wahrheit unserer Behauptung einzusehen, von 
selbst klar. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
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