tt
an-
elt
die
em
lle
te-
lt,
ist
pt-
Jer
ach
oti-
ld,
lle
ere
ts-
en-
zu
hen
‚ast
‚ten
men
äter
Be ER ne a 20 2 205
23
durch Ankauf oder Enteignung in den Besitz der Gemeinde zu bringen. Dadurch
werden für die Gegenwart die Kosten des Straßenausbaues herabgemindert und in
ein richtiges Verhältnis zur augenblicklichen Verkehrsbedeutung der Straße gebracht,
während für die Zukunft eine Straßenverbreiterung unter Aufwendung verhältnis-
mäßig geringer Kosten ermöglicht wird. In den meisten derartigen Fällen werden
die Besitzer sogar ihre Vorgärten nach und nach aus eigenem Antrieb beseitigen,
um die Anlage von Schaufenstern zu ermöglichen, welche von dem Publikum be-
quem in Augenschein genommen werden können. Die Gemeinde wird dann im
wesentlichen nur die Kosten für die Verbreiterung der Straßenbefestigung zu tragen
haben. Derartige Umwandelungen von Vorgartenstraßen in breitere Geschäfts-
straßen vollziehen sich namentlich oft bei den nach außen führenden Radialstraßen,
welche ursprünglich Chausseen mit landhausmäßiger Bebauung waren und welche
nach und nach bei der Ausbreitung der Stadt nach außen hin den Üharakter von
Geschäftsstraßen annahmen. Als Beispiel hierfür seien die Potsdamer Straße in
Berlin und die Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld angeführt. Bei letzterer hat die
Stadtgemeinde gegen die Zusicherung alsbaldiger Herstellung von durchgehenden
Bürgersteigen an Stelle der Vorgärten fast die gesamten Vorgartenterrains ohne be-
sondere Entschädigung für den Grund und Boden zum Eigentum erhalten.
Es ist aber nicht allein die Ausgestaltung der Straßen selbst nach Steigung,
Breite, Querschnitt und Befestigungsart, welche je nach der voraussichtlichen Be-
nutzung der Straßen von vornherein zweckentsprechend zu wählen ist; auch die
Tiefe der im Bebauungsplan anzunehmenden Baublöcke ist verschieden zu
bemessen, je nachdem es sich um Stadtteile handelt, in welchen voraussichtlich
Geschäftsstraßen mit Wohn- und Fabrikgebäuden oder in welchen lediglich Wohn-
straßen entstehen werden. Diese letzteren Straßen sind nun noch im besonderen
unterschiedlich von einander zu behandeln, je nachdem solche Straßen vorzugsweise
dem Anbau der ärmeren oder der wohlhabenderen Bevölkerungsklasse zu dienen
haben werden.
Fabrikgrundstücke erfordern eine größere Blocktiefe, ebenso Baustellen
mit Gärten für den wohlhabenderen Teil der Einwohnerschaft, während die von
der ärmeren Bevölkerungsklasse gesuchten Wohnviertel von vornherein nur ge-
ringe Blocktiefe erhalten müßten, damit schon durch die Anordnung des Stadt-
bebauungsplanes selbst die Errichtung der verwerflichen Hintergebäude unmöglich
gemacht wird. Als Beispiel für eine solche Anordnung geringer Blocktiefen sei
in Fig. 10 ein kleiner Teil der Stadt Liverpool dargestellt. Zahlreiche andere
englische Städte zeigen ähnliche Stadtpläne. Aber auch in den Fällen, in welchen
es sich um Baustellen mit Gärten handelt, dürften die Blocktiefen nicht zu groß
gewählt werden; denn die Sucht, aus dem Baustellengelände mit allen Mitteln
den denkbar grössten Ertrag zu erzielen, kann einzelne Spekulanten leicht dazu
führen, eine weitere Unterteilung der Blöcke vorzunehmen und dadurch die ge-
planten Gärten zum Fortfall zu bringen. Es kommt noch hinzu, daß größere
Gärten wegen der schwierigen und teuren Unterhaltung von der heutigen städtischen
Bevölkerung nicht gerade bevorzugt zu werden pflegen und daß es sich schon aus
diesem Grunde empfiehlt, in den Größenabmessungen für die Gärten nicht zu weit
zu gehen. Wenn man daher die Blocktiefen für derartige Wohnviertel unter Berück-
sichtigung der ortsüblichen Bauweise so einrichtet, daß nur mäßig große Garten-
flächen für die einzelnen Grundstücke verbleiben, dann wird man nicht nur den
Wünschen der künftigen Bewohner am meisten Rechnung tragen, sondern es werden
sich in der Regel auch die Kosten für das Durchlegen einer neuen Straße höher
stellen, als der aus einer engeren Bebauung ohne Gärten erzielte Mehrgewinn: die
Unterteilung der Blöcke wird also von selbst unterbleiben.