Full text: Die städtischen Strassen (Band 1, 1. Heft)

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schaftliche Ruin einer Reihe. von Grundstückspekulanten die notwendige Folge. Man 
sollte daher in jeder Zonenbauordnung danach streben, den bestehenden Besitzver- 
hältnissen möglichst Rechnung zu tragen. Die Grundstücke im Geschäftsmittelpunkte 
der Stadt, deren Bewertbarkeit eine in der Regel ziemlich genau feststehende ist, 
sollten von den Zonenbauordnungen möglichst wenig berührt werden. In erheb- 
licherem Maße können sich aber die beschränkenden Bestimmungen über die Nutz- 
barkeit des Grund und Bodens auf die übrigen Stadtteile erstrecken, und zwar, 
wie schon die Bezeichnung Zonenbauordnung andeutet, in der Weise, daß sie 
stufenförmig nach den Außenteilen der Stadt zunehmen. Besonders scharfe Be- 
stimmungen können aber unbedenklich für diejenigen Stadtbezirke erlassen werden, 
in welchen eine Bebauung bisher nur in ganz geringem Maße oder noch gar nicht 
stattgefunden hat. Denn es entgeht dadurch den Grundstücksbesitzern doch nur 
der Teil eines Gewinnes, den sie erhofft hatten, und zwar eines Gewinnes, der 
ihnen mühelos in den Schoß gefallen wäre. Kaum giebt es wohl sonst noch irgendwo 
ein Geschäft, bei welchem so enorme Gewinne mühelos erzielt werden können, als beim 
Handel mit Baustellen. Dazu kommt noch, daß es keineswegs das ausschliessliche 
Verdienst des Besitzers ist, wenn seine Ländereien oft in verhältnismäßig kurzer Zeit 
aus einfachen Ackerflächen zu Bauplätzen werden und dann auf den etwa zehn- bis 
zwanzigfachen oder auf einen noch höheren Wert steigen. Denn solche Ländereien 
in der Nähe der Stadt werden nicht lediglich durch die Leistungen des Besitzers, 
d. h. durch Erlegung der — allerdings oft sehr erheblichen — Freilegungskosten und 
Straßenausbaukosten zu Bauplätzen gemacht; dies ist vielmehr erst durch die zahl- 
reichen Aufwendungen aller Art möglich, welche ein Gemeinwesen für den Verkehr, 
für die Öffentlichen Anstalten, für die sanitären Einrichtungen und für die Ver- 
schönerung der Stadt geleistet hat. Alle diese Einrichtungen, welche der Stadt den 
Zuzug von außen sichern, daher mittelbar das Bedürfnis nach Schaffung weiterer 
Wohnungen hervorrufen und die private Bauthätigkeit fördern, geben erst den 
städtischen Grundstücken ihre Hauptwertsteigerung. Aus diesem Grunde kann es 
durchaus nicht unbillig erscheinen, wenn im Interesse der Allgemeinheit, die so 
große Opfer zu bringen hat, Anordnungen getroffen werden, welche dem ganzen 
Gemeinwesen zu gute kommen, unbekümmert darum, ob vielleicht einzelne Wenige 
keinen so übergroßen Gewinn erzielen, als sie es früher erhofft hatten. Der Ver- 
dienst bleibt für diese letzteren im Verhältnis zu ihrer aufgewandten Mühe und 
Arbeit immer noch ein ganz ungewöhnlich großer. 
Auch die Befürchtung, daß durch die zweifellos eintretende Wertverminderung 
des städtischen Baulandes infolge der Baubeschränkungen der nationale Wohlstand 
leiden könnte, ist ungerechtfertigt. Denn je geringer die Ausnutzungsfähigkeit des 
Grund und Bodens gemacht wird, desto größere Flächen von Bauland 
werden erforderlich, um für die gleiche Personenzahl Wohnungen erbauen zu 
können. Durch diese Maßregeln werden also Ackerländereien schneller in die 
Bebauung hineingezogen, als dies unter der Herrschaft der früheren Bestimmungen 
geschehen wäre, somit werden neue Werte geschaffen, welche die Wertverminderung 
der von der Baubeschränkung betroffenen übrigen städtischen Grundstücke reichlich 
wieder ausgleichen. Im übrigen wird die ganze Bauart der Stadt eine gesundere und 
schönere, die Wohnungsfrage aber, ganz besonders auch für die ärmeren Volksklassen, 
ihrer Lösung einen erheblichen Schritt näher gebracht. Welche Bedeutung gerade 
dieser letztere Umstand in sozialpolitischer Hinsicht hat, braucht hier nicht näher 
auseinander gesetzt zu werden. — Wenn mit einer Zonenbauordnung gleichzeitig 
auch richtig abgestufte baupolizeiliche Vorschriften über die Konstruktionsweise 
der Gebäude Hand in Hand gehen, ebenso die Aufstellung eines wohldurchdachten 
Bebauungsplanes, dann können um so mehr allzugroße Härten vermieden werden. 
  
  
 
	        
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