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Geltung kommen und da das ganze Straßenbild ein mehr malerisch bewegtes wird.
Das Bestreben, die alten Straßen durch Anschneiden in den Konvexen unbedingt
zu begradigen — auch „Begradigungswut“ genannt”) — hat nach dem Vorigen
nicht seine Berechtigung. Man kann also, wenn die Grundstücke in den
Konkaven tiefer sind, als diegegenüberliegenden in den Konvexen, falls
sonst der bauliche Zustand der Gebäude auf beiden Straßenseiten annähernd der
gleiche ist und falls nicht zu scharfe für den Verkehr störende Krümmungen
geschaffen werden, das fluchtlinienmäßige Anschneiden unbedingt in den
Konkaven vornehmen und dadurch ohne Schädigung anderer Rück-
sichten eine wesentlich billigere Straßenverbreiterung herbeiführen **).
Der Plan in Fig. 13 einer Strecke der Glauchaer Straße zu Halle zeigt bei-
spielsweise eine derartige Anordnung. Zu einer Begradigung der Straße hätten die
Grundstücke auf der Südseite der Glauchaer Straße angeschnitten werden müssen,
was bei der geringen Tiefe von einzelnen Grundstücken voraussichtlich den Ankauf
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Fig. 13. Fluchtlinienfestsetzung für die Glauchaer Straße zu Halle a. S.
dieser letzteren in ganzer Ausdehnung zur Folge gehabt haben würde. Man hat
daher statt dessen, auf Vorschlag des Verfassers, aus wirtschaftlichen Gründen ledig-
lich die gegenüberliegenden, sehr tiefen und zudem teilweise der Stadt gehörigen
Grundstücke zur Straßenverbreiterung herangezogen, ohne daß dadurch Verkehrs-
oder sonstige allgemeine Interessen geschädigt worden wären.
Auch in den noch nicht bebauten Stadtteilen wird man, wenn nicht andere
schwerwiegende Gründe des Verkehres, der Hygiene oder der Schönheit dagegen
sprechen, die Straßen so anzuordnen haben, daß sie bei den einmal bestehenden
Besitzverhältnissen möglichst den Anliegern Gelegenheit geben, ihre Grundstücke in
vorteilhafter Weise zu Bauplätzen auszunutzen. Allzuschräge Schnitte der Terrain-
grenzen mit der Straße, Liegenlassen einzelner, für eine selbständige Bebauung
nicht geeigneter Grundstücksteile, wird man nach Möglichkeit zu vermeiden haben.
*), Siehe: Henrici, „Von welchen Gedanken sollen wir uns beim Ausbau unserer deutschen
Städte leiten lassen?* 8. 14. — Ferner: Preisgekrönter Entwurf für die Stadterweiterung Mün-
chens. S. 2.
**) Siehe: Stübben, a. a. O., 8. 299—301.