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in den Besitz möglichst großer Terrainflächen in unmittelbarer Nähe der Stadt zu
setzen. Sollte dies nicht möglich sein, so wird man später auf die freihändige Ver- |
handlung mit einzelnen Interessenten angewiesen bleiben, ein Verfahren, bei welchem
aber auch im besten Falle es sich nicht vermeiden lassen wird, daß Härten und
Ungerechtigkeiten, je nach der Befähigung und dem Verhalten der Privatinteressenten, |
mit welchen verhandelt wird, auftreten. Es kann daher nur als dringend erwünscht 4
bezeichnet werden, wenn sobald als möglich der Adickessche Gedanke, vielleicht
in der vorher angedeuteten Beschränkung, wiederum aufgenommen und zur Durch- . |
führung gebracht wird, niemand zum Leide und der Gesamtheit nur zum größten
Vorteile!
In einem Falle aus der neuesten Zeit ist man allerdings von seiten der
preußischen Regierung den Adickesschen Vorschlägen praktisch näher getreten,
nämlich beim Wiederaufbau des Marktfleckens Brotterode im Thüringer |
Walde. In diesem Ort, welcher nahezu 3000 Einwohner zählte, brannten bekannt- |
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ig. 16. Beispiel für das Umlegen städtischer Baugrundstücke im südlichen
Bebauungsplan der Stadt Halle a. S.
lich am 10. Juli 1895 innerhalb vier Stunden von. den vorhandenen etwa 400 Bau-
lichkeiten gegen 320 gänzlich nieder. Um nun den Wiederaufbau der hart be-
troffenen Ortschaft zu erleichtern, wurde seitens der Staatsregierung, neben anderen
wichtigen Maßnahmen (wie Erbauung einer Feldbahn durch ein Kommando der
Eisenbahnbrigade zur Herbeischaffung von Baumaterialien), durch königliche Ver-
ordnung vom 30. Oktober 1895 auch die zwangsweise Zusammenlegung
der ihrer Baulichkeiten beraubten Privatgrundstücke, einschließlich der öffentlichen
Straßen, Plätze und Wasserläufe, zu einer einzigen „Gemeinschaft“ verfügt.
und zwar zum Zwecke einer dem Bebauungsplan entsprechenden anderweitigen Ver-
teilung der Grundstücke. Mit der Ausführung dieser Maßregel wurde eine besondere
Kommission (mit der Amtsbezeichnung „Königliche Kommission von Brotterode*)
beauftragt”). Aus der nebenstehenden Tafel sind Form und Lage der Grund-
stücke, Straßen und Wasserläufe sowohl im früheren, wie im zukünftigen Zustande
ersichtlich. Der in starken roten Linien angegebene Bebauungsplan weist allerdings
*) Der Wortlaut der Verordnune ist im Anhang“ absedruckt.
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