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allein diese Schwierigkeit in der geschäftlichen Behandlung der Angelegen-
heit, welche das Fehlen ausreichender gesetzlicher Bestimmungen sehr vermissen
lässt, vielmehr ist es noch in erhöhtem Maße der Umstand, daß bei solchen frei-
händigen An- und Verkäufen nicht alle Beteiligten mit demselben Maße gemessen
werden können (je nachdem sie mehr oder weniger geschäftserfahren sind) und daß
endlich die ganze Ausführung dem Stadtsäckel viel größere Opfer auferlegt. Es
dürfte ohne Zweifel feststehen, daß im vorliegenden Falle die geplante Sanierung
unter Anwendung des Adickesschen Gesetzentwurfes (im besonderen der
Zonenenteignung) in weit umfassenderem Maße, schneller, weniger kost-
spielig und für alle Beteiligten gerechter hätte ausgeführt werden können,
als dies jetzt möglich ist. Somit wäre unser angeführtes Beispiel, obgleich es eine
gelungene Sanierung im größeren Maßstabe zeigt, doch nur ein Beweis dafür, wie
dringend nötig die Wiederaufnahme und endliche Durchführung des Adickesschen
Gedankens sind.
9. Kapitel.
Schönheitsrücksichten.
Wir kommen jetzt zur Besprechung derjenigen Maßnahmen, welche bei der
Aufstellung und Durchführung von Bebauungsplänen aus Schönheitsrücksichten zu
beachten sind.
Da ist zunächst die ästhetische Forderung aufzustellen, daß die Straßen eine
im Verhältnis zu ihrer Breite nicht zu große Länge erhalten sollen; und zwar ist
die vom Standpunkt der Schönheit aus noch zulässige Länge einer geraden Straße
nach allgemein anerkanntem Grundsatz nicht größer zu wählen, als etwa die
fünfundzwanzigfache Breite der Straße. Dies ist beispielsweise annähernd das bei
der Straße „Unter den Linden“ in Berlin obwaltende glückliche Verhältnis. Auch
der prächtige „Hohenzollernring“ zu Köln weist eine ähnliche Beziehung zwischen
Breite und Länge auf. Gerade Strecken von größerer Länge als die fünfundzwanzig-
fache Breite wirken im allgemeinen zu einförmig, weshalb auf eine Richtungs-
änderung der Straßen, mindestens aber auf eine wechselvolle Ausgestal-
tung des Querprofils Bedacht zu nehmen ist. Oft wird sich auch eine regelmäßige
Krümmung der ganzen Straßenstrecke nach einem Kreis- oder Korbbogen mit Vorteil
anwenden lassen, ganz besonders in dem Falle, wo die Straße bei der Angrenzung
an einen Wasserlauf, an Parkanlagen oder dergleichen nur einseitig bebaut wird,
und zwar auf der konkaven Seite. Als Beispiel sei die größtenteils nur einseitig
bebaute, an Parkanlagen anstoßende Poststraße zu Halle erwähnt (Fig. 23). Die
Häuser bilden in ihrer Gesamtheit bei dieser Anordnung eine schön geschwungene
konkave Linie und stellen sich für den auf der Straße Wandelnden in günstigerer
perspektivischer Wirkung dar, als dies in gerader oder gar in konvexer Straßen-
strecke der Fall sein würde. Ueberhaupt spielt die konkave Linie, die man gegen-
über der starren geraden Linie als die Linie der Schönheit bezeichnen kann, gerade
beim Straßenbau auch für die scheinbar untergeordnetsten Dinge eine sehr wichtige
Rolle, wie wir später noch öfter sehen werden.
Zunächst sollen die oben angegebenen Mittel zur Vermeidung zu langer ge-
rader Straßenstrecken hier noch näher erörtert werden.