Full text: Die städtischen Strassen (Band 1, 1. Heft)

   
59 
schen Kunstwerkes eine ganz bestimmte Entfernung für den Standpunkt des Be- 
schauers erforderlich ist. Nur innerhalb enger Entfernungsgrenzen wirkt ein Bauwerk 
in der richtigen Weise. Man wird mithin bei der Bestimmung der Größenverhält- 
nisse von Architekturplätzen jedesmal genau sich zu fragen haben, von welchen Stellen 
aus nach Wahl der Grundrißform des Platzes der Beschauer den vorteilhaftesten An- 
blick genießen wird, und man wird weiterhin dafür Sorge tragen müssen, daß ein 
entfernterer Standpunkt durch Bestimmung der Platzbegrenzung und der Gestalt des 
ara = 00: 
    
   
   
  
    
  
     
      
  
-9sseujg -SjelNs4AluN 
N 
N N 
IN 
N 
   
      
   
   
0. 
Plakatsäule, 
  
    
  
       
   
7 
EEE, 
Y LI TH 
7 
OR 
KILHH 
% 
VG 
WG, 
VG 7 
ehemalige alre Universifäf, 
jetzt Rathhauserweiterung 
G GR A} WE 
CC N 
ß, Z CK, GT: Y G 
Thurm - Strasse. 
CT, 
TH 
GG, 
    
       
Se hwprzi Brunnen 9 
u Laterne. 
  
  
    
    
   
   
  
      
  
   
      
  
  
   
  
  
   
  
DT 
4 
GH 
    
  
  
   
RG 
  
Y Z III I II FD 
777 7 KL: EEE vv 
EL EEE 
  
  
  
Fig. 33. Lageplan des Franziskaner-Platzes zu Freiburg i. Br. 
Platzes selbst ausgeschlossen ist. Man wird sich mithin besonders davor zu hüten 
haben, daß die Architekturplätze eine zu große Ausdehnung erhalten. Es gab eine 
Zeit, wo man die Plätze, auch solche, an denen hervorragende öffentliche Gebäude 
errichtet werden sollten, nicht groß genug machen konnte. Durch die Wahrnehmung, 
daß manches öffentliche Gebäude, von dem man sich eine überwältigende Wirkung 
auf den Beschauer versprach, thatsächlich nach seiner Vollendung diese Wirkung 
nicht ausübte, kam man zu der Erkenntnis, daß in erster Linie, wenn nicht ganz 
allein, die zu große Abmessung des Vorplatzes an diesem Mißerfolge schuld ist. 
leiliggeist-Spital, 
   
   
   
  
   
  
  
  
   
   
  
  
   
     
     
    
   
   
  
   
  
  
   
    
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.