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einer
oilt dies in noch stärkerem Maße. Denn, während für Schmuckplätze, schon allein
der Fremden wegen, die Lage unmittelbar an Hauptverkehrslinien als wünschens-
wert bezeichnet werden muß, so ist die Aufstellung einer solchen Forderung bei
den Erholungsplätzen deshalb nicht nötig, weil die Erholungsplätze fast aus-
schließlich der angesessenen Bevölkerung dienen, der sie nach ihrer Lage genau
bekannt sind. Man kann sie daher im Stadtplane auch an abgelegenen Stellen
anordnen. Jedenfalls werden sie hier ihrem Hauptzwecke, der Erholung zu dienen,
mehr genügen, als in geräuschvolleren Lagen an den Hauptverkehrslinien. Daß die
Erholungsplätze, wenn sie wirklich solche sein sollen, einen ausreichenden gärtneri-
schen Schmuck erhalten müssen, ist wohl selbstverständlich. Vor allem ist auf
schattenspendende und staubabhaltende Anpflanzungen Bedacht zu nehmen; auch
geschützte Sitzplätze müssen in ausreichender Zahl vorhanden sein. Wie schon oben
ausgeführt, sollte man, da doch das in der städtischen Bebauung für lätze aller
Art freizulegende Gelände meist nur ein beschränktes ist, auf Schaffung einzelner
Rannischer NEE
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7 man
Beesener Strasse.
Platz. mu
Fig. 38. Lageplan des Rannischen Platzes zu Halle a.S.
oroßer Plätze weniger Wert legen, als vielmehr auf Anlage zahlreicher kleinerer
Plätze, welch letztere über das ganze Stadtgebiet gleichmäßig zu
verteilen sind (siehe 8. 39). Auf diese Art wird unzweifelhaft einer möglichst
oroßen Anzahl von Einwohnern Gelegenheit gegeben, die Plätze zu benutzen.
Die dritte Art von städtischen Plätzen, nämlich solche Plätze, welche dem
städtischen Betriebe dienen, stehen, wie schon ihre Bestimmung andeutet, im
Gegensatze zu den beiden im Vorhergehenden angegebenen Platzarten, mit dem Ver-
kehr in unmittelbarem Zusammenhange. Ganz besonders ist dies der Fall, wenn die
Plätze sich lediglich als Straßenerweiterungen an den Stellen besonders starken
Verkehres oder als Plätze am Treffpunkt einer Reihe von Straßen darstellen.
Solchen Verkehrsplätzen, welche ohnehin meist an Schönheit keine Ansprüche
stellen können, und welche überhaupt nicht allein aus Schönheitsrück-
sichten, sondern auch im Interesse des Verkehres nach Möglichkeit
zu vermeiden sind, sollte nur diejenige Ausdehnung gegeben werden,
welche gerade dem zu erwartenden Verkehrsbedürfnis genügt.
Als ein abschreckendes Beispiel für einen solchen Verkehrsplatz, wie er aus
der Zusammenführung zahlreicher Straßen auf einen Punkt gebildet wird und wie