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möglichst wenig in die einmündenden Straßenzüge hineingesehen werden kann und
daß somit der Platz einen möglichst geschlossenen Charakter erhält, wenn man end-
lich die Platzumränderungen ohne starres Festhalten an einer einfachen regelmäßigen
geometrischen Figur durch Einfügen einspringender Winkel und ähnliche Ma&-
nahmen für die Errichtung malerisch wirkender Baugruppen geeignet macht; dann
dürfte alles geschehen sein, was die Gegenwart zur Schaffung künftiger schöner
Städtebilder zu leisten in der Lage ist. So vortrefflich der Gedanke Henricis bei
seinem preisgekrönten Entwurf für die Stadterweiterung Münchens ist, den einzelnen
Vorstädten in einem von öffentlichen Gebäuden umgebenen Platze einen künstleri-
schen Mittelpunkt zu geben, so sehr heißt es doch nach der Meinung des Verfassers
über das Ziel hinausgehen, wenn man schon im Bebauungsplane jedem Gebäude
seinen künftigen Platz anweist und seine künftige Gestaltung in großen Zügen vor-
schreibt. Denn man muß doch bedenken, daß in den weitaus meisten Fällen — näm-
lich in allen denjenigen, in welchen ein Bebauungsplan rechtzeitig aufgestellt
wird — die Ausführung des Planes, d. h. die wirkliche Anlage der neuen Straßen
und Plätze, erst nach einer ganzen Reihe von Jahren vor sich zu gehen pälegt.
Innerhalb dieser Zeit können sich aber die Verhältnisse, welche dem Entwerfer des
Planes für die Zukunft vorschwebten, ganz erheblich geändert haben. Sollte dies
aber auch einmal nicht der Fall sein, sollte der Planverfertiger wirklich das Richtige
für die Zukunft vorgeahnt haben, so müßte doch notwendigerweise, wie Henrici am
Schluß des Erläuterungsberichtes zu seinem Münchener Bebauungsplane dies ja auch
hervorhebt, bei einer im Bebauungsplan bestimmt vorgeschriebenen Lage der ölfent-
lichen Gebäude um diese Bauplätze, welche die Gemeinde auf alle Fälle künftig braucht,
"eine wüste Spekulation entstehen. Denn daß die Gemeinde gerade an jener Stelle im
Stadterweiterungsgebiete, welche sich zur Anlage eines künstlerischen Platzes am besten
eignet, selbst den Grund und Boden besitzen sollte, wird in den wenigsten Fällen
zutreffen; daß aber gleich bei Aufstellung eines Bebauungsplanes auch die Besitzer
der sämtlichen Zukunftsbaustellen für öffentliche Gebäude wirklich gewillt sein würden,
ihre Grundstücke der Stadtgemeinde preiswert zu verkaufen, ist sehr zweifelhaft; und
wenn das letztere doch der Fall sein sollte, so ist es immerhin noch höchst unwahr-
scheinlich, daß die Gemeindevertretungen, denen fast durchweg schon die gegenwärtig
den Städten obliegenden finanziellen Lasten schwere Sorgen machen, sich zu einer
solchen umfangreichen Geldausgabe zum besten einer ferneren Zukunft würden bereit
finden lassen. Für die Möglichkeit einer späteren preiswerten Erwerbung ermangelt
es aber fast sämtlichen Staaten Deutschlands zur Zeit an der geeigneten Gesetz-
gebung. Auch für die Zukunft ist eine Aenderung hierin kaum zu erwarten, da
gerade dieser Punkt, die Zonenenteignung im Stadterweiterungsgebiete,
zur Ablehnung des Adickesschen Gesetzentwurfs für Preußen ganz besonders bei-
getragen hat.
Man wird also in der Wirklichkeit, so sehr dies auch dem rein künstlerischen
Empfinden schmerzlich sein mag, den Ausbau der Plätze des Stadterweiterungs-
gebietes im einzelnen meistens der Zukunft überlassen müssen und dabei nur die
Hoffnung hegen können, daß auch späterhin noch den Absichten des Planverfertigers
ein gewisses Verständnis entgegengebracht werden wird. Dieses Verständnis wird
sich aber gerade darin offenbaren, daß man sich, wie dies übrigens auch für
die Gegenwart bei Errichtung monumentaler Gebäude an öffentlichen
Plätzen nur als dringend wünschenswert bezeichnet werden kann, nicht
sklavisch an die einmal gezogenen Baufluchtlinien hält, um so für die einzelnen
Bauwerke, und dadurch für den ganzen Platz, die reizvollste Wirkung
in jedem besonderen Falle herbeiführen zu können. —
Soweit es natürlich möglich ist und die Besitzverhältnisse günstig sind, wird