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$ 7. Alle Gegenstände von geschichtlichem, künstlerischem oder sonstigem Werte, welche
beim Ausheben des Bodens aufgefunden werden, verpflichtet sich der Unternehmer an den ban-
leitenden Beamten abzuliefern. Der Unternehmer entsagt zu Gunsten der Stadtverwaltung allen
Ansprüchen an solche Gegenstände und verpflichtet sich, die gleiche Verzichtleistung jedem von
ihm beschäftigten Angestellten und Arbeiter aufzuerlegen.
$ 8. Der Unternehmer muß auf seine Kosten die nötigen Absperrungen und die Beleuch-
tung der Baustelle bei Nacht besorgen, sowie alle diejenigen Vorkehrungen treffen, die erforder-
lich sind, daß der öffentliche Verkehr nicht gestört, etwaigen Unglücksfällen vorgebeugt und
allen polizeilichen Anordnungen genügt wird.
$ 9. Der Unternehmer hat für die Dauer der Arbeitsausführungen unentgeltlich für guten
Abfluß aller etwa in Betracht kommenden Wasserläufe zu sorgen. Auch muß derselbe nach
Vollendung der Arbeiten die Baustelle auf seine Kosten vollständig säubern lassen.
Aufgestellb, :.2..282; a rn 1922
Die Bauverwaltung:
Anerkannte > denken. I
Der Unternehmer:
1%
Besondere Bedingungen für die Lieferung von Schottersteinen
zu Strassenbauten.
$ 1. Angebote. Die Vergebung der Lieferungen findet im Wege des öffentlichen Verdings
Bas, Zu diesem Zwecke st auf 2. ar. 800 auf dem Stadtbauamt, hierselbst,
Verhandlung anberaumt, bis zu welcher die von den Anbietern am Schlusse der Bedingungen und
am Schlusse des Angebots vollzogenen Verdingshefte unter Beifügung eines Probesteines, welcher
mit dem Siegel des Anbieters und der Bezeichnung des Bruches, welchem derselbe entnommen
ist, versehen sein muß, an das Stadtbauamt einzureichen sind. Anspruch auf Berücksichtigung
haben nur solche Anbieter, welche sich über Ausführung größerer Lieferungen zufriedenstellend
auszuweisen vermögen. - Die Anbieter bleiben cn ee
ara. an ihre Angebote gebunden. Wird einem oder dem anderen der Bieter innerhalb
dieser Frist der Zuschlag nicht erteilt, so ist sein Gebot als abgelehnt anzusehen. Eine besondere
Benachrichtigung über die erfolgte Zuschlagerteilung findet nur auf Wunsch und auf Kosten der
Anbieter statt.
$ 2. Vermehrung der Lieferungen. Die Bauleitung ist berechtigt, die dem Unternehmer
übertragene Menge je nach Bedarf bis um 25 Prozent zu erhöhen. Für diese Mehrlieferungen
gelten ebenfalls die nachstehenden Bedingungen und festgesetzten Preise.
$ 3. Lieferungsmenge. Die gesamte Lieferungsmenge beträgt: ........ cbm Schotter-
material und zwar:
ee cbm Schotter von ............ em Korngröße,
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Es können zwar Angebote auf die ganze Lieferungsmenge eingegeben werden; indes wird
ausdrücklich bemerkt, daß beabsichtigt wird, die ausgeschriebene Lieferung wenn möglich auf
mehrere Unternehmer zu verteilen. Angebote unter ......... cbm werden nicht berücksichtigt.
NMatsden: Inelerimsen- ist am... zu beginnen Ond am .. nn...
A zu schließen. Die Bauverwaltung behält sich das Recht vor, diese Fristen um ein bis
zwei Monate hinauszuschieben. Ueber den Beginn der Lieferung erhält der Unternehmer schrift-
liche Mitteilung; derselbe hat acht Tage später mit der Lieferung zu beginnen und diese nach
Anweisung des Stadtbauamtes so zu betreiben, daß in jeder Woche wenigstens... Prozent
der Gesamtmenge angeliefert werden.
$ 4. Nichteinhaltung der Lieferungszeiten. Jedes, gegen diese Fristen in Rückstand
kommende Kubikmeter wird nur zum halben Vertragspreis in Annahme gebracht. Auch behält