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Röhreninneren angebracht, welcher die Verkleidung um 5 Zentimeter übersteht; diese Verbindung
ist zusammengesetzt aus einem Blatt von biegsamem vulkanisierten Asbest, mit Bleiweiß be-
strichen, bedeckt mit einer Bandage aus Blei, das über dem Rohr verstemmt wird. Ein zweiter
Bund, dazu bestimmt, dem ersten Anlage zu geben, besteht in einer Bandage ähnlicher Art wie
jene der Röhren und aus denselben Stoffen zusammengesetzt. Das Gießen dieser Röhren vollzieht
sich wie früher beschrieben.
Die Leitungen aus Eisen und Beton haben den gußeisernen und Betonleitungen gegen-
über einige Vorzüge, welche ihre Verwendung erklären: sie sind genügend undurchlässig, nicht
oxydierbar, und der Stahl bleibt so lange intakt, als sich die Zementumhüllung erhält. Die absolute
Sicherheit der Konstruktion ist verbürgt, wenn man das Stahlgerippe so berechnet, daß dieses
allein den ganzen Druck aufnimmt; man darf die größte Spannung mit 8 bis 10 Kilogramm pro
Quadratmillimeter des Querschnittes annehmen, sofern die Zugfestigkeit mindestens 50 bis 60 Kilo-
gramm -Quadratmillimeter beträgt. Von dem Beton erwartet man nur die Abdichtung und die
Fähickeit, an dem Gerippe festzuhaften. Die Solidität der Röhren nimmt im Laufe der Zeit zu,
bezw. wird größer als bei den Versuchen. — Die Widerstandsfähigkeit wurde bewiesen durch einen
Versuch im Jahre 1893 an dem städtischen Hebewerke zu Clichy. Ein Rohr von 500 Millimeter
Lichtweite, bestehend aus einem inneren Blechrohr, umwickelt mit Stahlspiralen, mit ähnlichem
Profil wie Fig. 69, versenkt in eine Zementmörtelfüllung von 35 Millimeter Wandstärke, war be-
rechnet, einem Drucke von 2 Atmosphären zu widerstehen, indem man als größte zulässige
Spannung 8 Kilogramm -Quadratmillimeter annahm. Bei den Versuchen widerstand das Rohr
12,5 Atmosphären, also einem sechsmal größeren Drucke als vorgesehen. Nach dem Versuche
wurde das Rohr durchschnitten. Die Zementumhüllung hing noch fest mit dem einen Rohr zu-
sammen und das ganze Rohr war noch vollständig intakt.
Die Kosten solcher Rohrleitungen sind natürlich bedeutend höher als jene für einfache
Zementröhren, und es wird erst nach genauer Bekanntgabe derselben entschieden werden können,
ob man das System mit Vorteil an Stelle von Eisenröhren treten lassen kann, wenn nicht zum
vornherein die letzteren ursächlich der durch das Wasser an den Innenwänden hervorgerufenen
Korrosion von der Verwendung ausgeschlossen sind. Vgl. auch die Patentschriften.
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Deutsche Reichspatente
über Betonkanäle, Zementröhren und Monierröhren.
Nr. 6445. Lehrgerüst für Betonkanäle, um diese in der Baugrube zu fertigen. Chailly. —
Nr. 12 337. Maschine zum Modellieren von Röhren aus Zement etc. Malgat. — Nr. 14 673. Her-
stellung von Zementröhren mit Eiseneinlage. Wayß. — Nr. 15 832. Röhren, Zisternen oder andere
Flüssigkeitsbehälter, welche aus Metallblech mit schwalbenschwanzförmigen Wellungen herge-
stellt werden, das an dem Orte der Verwendung zusammengenietet und innen und außen mit
Zement oder ähnlichem plastischen Material bekleidet werden kann; ferner die Anordnung von
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