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wird für Brenner mit größerem Konsum oft der Einfachheit wegen der Konsum
von mehreren gewöhnlichen Brennern in Rechnung gestellt. Die Brennstundenzahl
bestimmt man nach dem Brennkalender. Da jedoch weder das Anzünden, noch das
Auslöschen der vorhandenen Laternen genau gleichzeitig erfolgen kann, so ist die
Brennzeit nur ungenau festzustellen, und dieselbe wird meist zu Ungunsten der Gas-
anstalt abgerundet, weil in einer wohlgeordneten Stadtverwaltung ein etwaiges
Dunkelbleiben von Laternen prompt gerügt, eine Verlängerung der Beleuchtungszeit
aber ohne Entgelt gern hingenommen zu werden pflegt. Auch den Straßenflammen
muß stets etwas überreichlicher Konsum gegeben werden, damit zu keiner Zeit und
an keiner Flamme ein Minderkonsum nachgewiesen werden kann. Wo keine Konsum-
regulatoren an den einzelnen Laternen vorhanden sind, schwankt der stündliche
Konsum der Flammen sehr erheblich, entsprechend den Veränderungen des Gas-
druckes. Wo die Kontrolle der Laternenwärter mangelhaft ausgeübt wird, kommt
es oft vor, daß die Laternen in der Nachtzeit zu spät ausgelöscht werden.
9) Schlecht abdichtende und unzeitig offenstehende Laternen-
hähne. Jede Undichtigkeit an einem Laternenhahne oder an einer Tarıffllamme
wirkt dauernd als Verlustquelle. Da die Laternenwärter nur beim Putzen der
Laternen Gelegenheit haben, solche Undichtigkeiten wahrzunehmen und sich die
Mühe einer Meldung möglichst zu ersparen suchen, so bleiben kleine Undichtig-
keiten oft tagelang bestehen. Das Oeffnen von Laternenhähnen am Tage oder das
Anzünden von Laternen außer der Brennzeit geschieht oft von fremden Personen
aus Mutwillen oder Böswilligkeit.
h) Das Entweichen von Gas durch Undichtigkeiten aus den Gas-
behältern. Kleine Undichtigkeiten an den Gasbehältern gehören keineswegs zu
den Seltenheiten. Das daraus entweichende Gas vermehrt den Verlust, da das pro-
duzierte Gas schon vor dem Eintritt in den Gasbehälter gemessen worden ist. Mit-
unter kommt es auch vor, daß die Gasbehälterglocke überfüllt wird und infolge-
dessen etwas Gas am unteren Glockenrande durch die Wassertauchung hindurch -
dringen kann.
i) Das Entweichen von Gas beim Anbohren oder Durchschlagen
von Gasrohren behufs Anschlusses von Zweigleitungen, sowie auch der
Gasbedarf zum Ausblasen von neuen Rohrleitungen. In wohlgeordneten Verwal-
tungen werden diese Gasmengen, wenigstens bei größeren Rohrleitungen, schätzungs-
weise abgebucht. Die Ungenauigkeit der Schätzung bedingt, daß stets ein Teil
jener Gasmengen auf den Verlust entfällt.
k) Die Kondensation von gas- und dampfförmigen Bestandteilen.
Dieselbe tritt besonders dann auf, wenn das Erdreich kälter ist, als das ın das
Rohrnetz gelangende Gas. Bei Frostwetter steigert sich die Kondensation bis zum
Ausfrieren des Wasserdampfes und des Benzols.
]) Das Entweichen von Gas aus undichten Stellen der Gasrohr-
leitung in den Straßen. Das entwichene Gas ist nicht allein thatsächlich als
verloren anzusehen, sondern dasselbe kann, wenn es in größeren Mengen auftritt,
in mehrfacher Hinsicht schädlich wirken, indem es zu Vergiftungen, Explosionen
oder zum Absterben von Pflanzen Veranlassung gibt.
Undichtigkeiten der Gasrohre können durch schadhafte Verbindungsstellen,
durch Rohrbrüche, durch Verrosten der Rohre oder durch Elektrolyse entstehen.
Schadhafte Verbindungsstellen und Rohrbrüche werden meist durch nachträgliche
Senkungen des Erdreiches verursacht. Außerdem entstehen sie durch den Transport
sehr schwerer Lasten, z. B. durch das Fahren von Dampfstraßenwalzen. Auch das
Auffallen sehr schwerer Gegenstände, z. B. das Umwerfen von Gebäudemauern bei
Abbrucharbeiten, führt zu Rohrbrüchen. Ganz besonders ist in neuerer Zeit das
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Niemann, Versorgg. m. Leuchtgas. 1. I