IV
der technische Betrieb der Gasanstalten, sowie auch das Verlegen der Gasrohre und
die Reparatur- und Erweiterungsarbeiten an den baulichen Anlagen der Gasanstalten
werden zwar meist von den Gasanstaltsverwaltungen selbst besorgt; in Städten, wo
besondere Tiefbauämter eingerichtet sind, stehen diese jedoch fortwährend in näherer
Berührung mit der Gasanstalt. In kleineren Städten liest oft die Verwaltung der
Gasanstalt ganz in den Händen des Stadtbaumeisters, und in diesem Falle ist eine
genaue Kenntnis der Gasanstaltseinrichtungen für den Baubeamten unerläßlich, so
daß in solchen Fällen der im vorliegenden Werke gebotene Abriß der Gasfabrikation
und -Verwertung nur als ein Anfang zu weiteren Studien zu betrachten ist.
Dessau, im Februar 1897.
Der Verfasser.