Full text: Verbesserung der Wasserbeschaffenheit. Hebung des Wassers. Aufbewahrung des Wassers. Leitung und Verteilung des Wassers. Literaturverzeichnis (2,b)

  
  
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3. Ebenso wirkt sehr stark hindernd schon eine leichte durch Kolloide bewirkte 
gelbliche Färbung des Wassers. 
4. Eine Beeinflussung in physikalisch-chemischer Beziehung erfährt das Wasser 
mit Ausnahme einer Zunahme der Temperatur um wenige Zehntel Grade bei dem Durch- 
gang durch den Versuchsapparat nicht. Erst bei längerer Bestrahlung treten stärkere 
Temperaturerhöhungen auf, sowie Anzeichen von chemischen Umsetzungen. 
5. Die auf Grund unserer Versuche berechneten Aufwendungen für die Wasser- 
reinigung durch ultraviolette Strahlen sind verhältnismäßig sehr hoch und können einen 
Vergleich mit den Kosten der im großen angewendeten Wasserreinigungsverfahren 
zurzeit nicht aushalten.‘ 
Bei Beurteilung vorstehender Ergebnisse ist die verwendete Lampenart wohl zu 
beachten. 
Schwarz und Aumann kommen zu dem Endergebnis, daß das Verfahren Gutes 
leistet und bei sachgemäßer Anwendung den an seinen Trinkwassersterilisator zu stellenden 
Anforderungen jetzt schon im großen und ganzen genügen kann. 
Diesem Urteil möchten wir uns anschließen und gegenüber pessimistischen und 
reklamehaften Äußerungen folgendes feststellen: 
1. Das Verfahren der ultravioletten Strahlen ist ein wertvolles Keimtötungsmittel 
bei kolloidal, wenig verunreinigtem, klarem, ganz oder nahezu farblosem Wasser, wie es 
die meisten Quellwässer darstellen. 
2. Geschmack, Geruch, Temperatur und chemische Beschaffenheit des Wassers 
werden durch das Verfahren nicht beeinträchtigt. 
3. An Verbesserungen sind anzustreben: 
a) Erhöhung der Bestrahlungsintensität bei vermindertem spezifischem Strom- 
verbrauch, Verbilligung und größere Haltbarkeit der Lampen, Sicherheitsvorkehrungen 
für den Betrieb, einfache Kontrollen. 
b) Kombinationen mit andern Verfahren, welche Kolloidstoffe, mechanische Ver- 
unreinigungen und Färbungen des Wassers beseitigen und damit die notwendige Ein- 
wirkungsdauer und Intensität der Lampen, also die Betriebskosten vermindern. 
In neuester Zeit hat die Ozongesellschaft m. b. H. aussichtsreiche Patente über 
Wasserreinigung durch ultraviolette Strahlen erworben, eine Veröffentlichung ist 
jedoch noch nicht erfolgt. 
5. Behandlung des Wassers mittels Sonnenlicht. Durch Patent 255 929 ist ein 
Verfahren geschützt, mittels dessen durch Anwendung verdichteter Lichtstrahlen von 
vorwiegend blauer Farbe die innatürlichen Wässern vorhandenen kalkkesselsteinbildenden 
Stoffe derart verändert werden sollen, daß ein fester Kesselsteinansatz nicht 
mehreintritt. Die Vorrichtung hierzu arbeitet in folgender Weise. Das einer Behand- 
lung unterworfene Wasser fließt über eine schräg oder senkrecht stehende durchsichtige 
Glasplatte, unter welcher sich ein Reflektor befindet, der vorwiegend blaue Lichtstrahlen 
bezw. den blauen, in der beabsichtigten Wirkung möglichst gleichkommende Strahlen, 
reflektiert. Das Wasser wird auf diesem Wege der Einwirkung der darauf fallenden und 
reflektierten Lichtstrahlen ausgesetzt. Die Glasplatte oder der Reflektor oder beide 
können mit auf der ganzen Fläche verteilten Formen versehen werden, welche eine Ver- 
dichtung der Lichtstrahlen bewirken, z. B. mittels Linsen usw. Außerdem kann man 
über der Glasplatte noch eine durchsichtige, vorwiegend blaue Strahlen durchlassende 
Glasplatte anbringen. 
 
	        
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