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Man soll niemals eine technisch richtige Grundrißbildung einer angeblich architek-
tonisch schöneren opfern. Ein technisch richtiger Grundriß und eine gute architektonische
Durchbildung sind keine Gegensätze.
3. Das Maschinenhaus. In den Maschinenhäusern soll die größte Reinlich-
keit herrschen. Bei mittleren und großen Anlagen mit Dampfbetrieb sollten deshalb
Maschinen und Kessel niemals in gemeinsamem Raume untergebracht sein, weil der beim
Heizen usw. sich ergebende Kohlenstaub und Rauch die Pumpmaschinen sowohl als
auch Boden, Wände Fenster usw. beschmutzt und angreift. Bei kleinen Anlagen, bei
welchen die Besorgung von Maschine und Kessel durch einen einzigen Arbeiter zu er-
folgen hat, gibt es jedoch Fälle, in welchen die Durchführung einer Trennung von
Maschinenhaus und Kesselhaus ökonomisch unvorteilhaft wird bezw. die entstehenden
technischen Mißstände aus der Vereinigung beider durch Ersparnis an Personal aufge-
wogen werden (vgl. Nr. 7 Beispiel 4). In solchen Fällen muß eben strenge Aufsicht
geübt und auf möglichste Sauberkeit geachtet bezw. es muß diese durch Anbringung
von durchweg glatten Wand- und Bodenflächen begünstigt werden. Dies ist überhaupt
allgemein empfehlenswert: mit Plättchen belegte oder mit Ölfarbe gestrichene wasch-
bare, glatte Wände ohne alle zur Ansammlung von Staub usw. geeigneten dekorativen
Anordnungen und glatte Steinfliesen, Terrazzo- oder Eisenklinker als Böden sind richtige
Innenausstattungen für Maschinen- und Kesselhäuser. Sie lassen jeden Schmutz
sofort erkennen und erleichtern dadurch die Reinhaltung der Anlage. Die äußere Aus-
stattung sei einfach und gediegen. Die Durchbildung der Fassaden muß so erfolgen, daß
sich eventuelle spätere Erweiterungen organisch eingliedern lassen. Der Maschinenraum
soll möglichst hell, luftig und reichlich hoch sein. Das letztere, um zu hohe Sommer-
temperaturen, wie sie sich in solchen Räumen leider noch vielfach finden, wirksam
zu verhindern. Weite Türen sind erforderlich, so daß die größten Maschinenteile durch
sie hindurchgebracht werden können. Zum Transport der Maschinenteile — auch bei
Revisionen und Reparaturen — dient der vielfach elektrisch angetriebene Laufkran.
Überhaupt soll die technische Ausstattung der Anlagen so vollkommen als nur möglich
sein, damit niemals aus dem Fehlen oder der Untauglichkeit von Ausstattungsgegen-
ständen eine Entschuldigung für Nachlässigkeiten abgeleitet werden kann.
Alle Vorrichtungen zur Darstellung der jeweiligen Betriebsverhältnisse (Vakuum-
meter, Manometer, Tourenzähler, Wasserstandszeiger) müssen möglichst übersichtlich
angebracht sein, eine Telephoneinrichtung sollte bei keinem Pumpwerk fehlen.
Der Maschinenmeister bei größeren Anlagen sollte einen Raum besitzen, von welchem
aus er während seiner sonstigen Arbeiten unauffällig den ganzen Betrieb dauernd über-
wachen kann.
Über die erforderliche Anzahl von Angestellten vgl. z. B. $ 124, 2b.
Von größter Bedeutung ist möglichste Übersichtlichkeit und leichte Zugänglichkeit
aller Maschinenteile bei guter Beleuchtung derselben. Fehlen diese, so wird die Unter-
haltung vernachlässigt und aus kleinen Schäden, die mit geringem Aufwand und leichter
Mühe zu beheben gewesen wären, entstehen betriebsstörende Gebrechen. Namentlich
der Pumpenkeller sei bequem zugänglich, geräumig, gut zu entwässern und zu
beleuchten. Hiergegen, namentlich bezüglich der zugänglichen Anordnung der Rohr-
leitungen, wird viel gesündigt.
Handelt es sich um Wasserhebungsanlagen, die von Wassermotoren betrieben
werden, so läßt sich allgemein nur sagen, daß das Maschinenhaus vor Hochwassereintritt
geschützt sein muß; im übrigen hat dasselbe ganz den seither entwickelten Bedingungen
zu entsprechen. Ist Aussicht vorhanden, daß in späterer Zeit eine größere Wassermenge