Falle wird von der Hebemaschine nur während i Stunden Wasser gefördert und zu Zeiten
ihres Stillstands die Versorgung vom Hochbehälter allein übernommen.
Die Größe von t ist dann abhängig vom Wasserfassungsvermögen des Behälters
und umgekehrt. In der Regel wird ia priori angenommen und hiernach der Wirtschafts-
plan bestimmt.
Nach ziemlich allgemeinem Gebrauche setzt man i im Maximum gleich 22 bis
23 Stunden und man nennt dies — obschon nicht ganz genau — einen kontinuierlichen
Betrieb, weil das Maschinenpersonal Tag und Nacht in Tätigkeit sein, also abwechseln
muß. Läßt man eine zeitweilige Größe t,,,, == 12 bis 14 Stunden zu, so kann der Betrieb
eben noch ohne Personalwechsel besorgt werden und dann nennt man ihn einen einschich-
tigen oder Tagesbetrieb. Die Entscheidung was zu wählen, sei in den meisten Fällen das
Ergebnis einer vergleichenden Kostenberechnung, welche folgende Posten enthalten muß:
&. Art der Krafterzeugung, Maschinen und Verbrauchsschwankungen.
ß. Kosten des Betriebs und der Unterhaltung, wobei besonders die Personalkosten
eine Rolle spielen.
y. Verzinsung und Abschreibung ev. Tilgung.
Hierzu ist folgendes zu bemerken:
1. Wird der Betrieb mit Elektromotoren, Gas, Preßluft usw. besorgt und sind die
Kräfte nach bestimmten Einheiten jederzeit käuflich zu haben, so sind die Kosten pro
Arbeitseinheit von der Betriebszeit — von den Personalkosten vorerst abgesehen —
nahezu unabhängig. Unter gleichen Verhältnissen, d. h. bei einer unbeschränkten Wasser-
menge, gilt dies auch von der Wasserkraft. Deckt dagegen im letzteren Falle die
Wassermenge nur knapp den Bedarf, so kann eine kurze Betriebszeit die Verhütung
nutzlosen Wasserablaufes durch eine Akkumulierungsanlage bedingen. Der Wirkungs-
grad solcher Anlagen dürfte 40—50% im durchschnittlichen Betrieb nicht übersteigen.
Bei Wasserkraftpumpwerken empfiehlt sich deshalb eine recht lange tägliche Pumpgzeit.
2. Bei Verwendung von Dampfkraft ist zu berücksichtigen, daß der 22-stündige
Betrieb gegenüber dem 12- oder 14-stündigen unter sonst gleichen Umständen pro
Einheit der Arbeitsleistung deshalb billiger werden kann, weil der im letzteren Falle
für das frische Anheizen oder die Unterhaltung eines gedeckten Feuers unter den Kesseln
erforderliche Brennmaterialverbrauch wegfällt. Indessen ist dies nicht unbedingt anzu-
nehmen. Da beim kürzeren Betrieb größere Maschinen arbeiten, so kann der für das
tägliche Neuanheizen bezw. die Unterhaltung des gedeckten Feuers verwendete Brenn-
materialverbrauch unter Umständen durch Brennmaterialersparnisse der größeren
Maschinen ausgeglichen werden.
3. Unbedingt sicher sind beim kürzeren Betrieb die Folgen, daß entsprechend
dem Verhältnisse 22:12 bezw. 22:14 größere Maschinen, Kessel usw. angeschafft werden
müssen, weil eine in diesem Verhältnis größere sekundliche Wassermenge zu heben
ist; auch werden für den Hochbehälter die Saug- und Druckleitungen und in der Regel
auch für das Maschinen- und Kesselhaus größere Abmessungen nötig. Bei kleinen An-
lagen werden die Kosten durch Vergrößerung der Maschinen absolut genommen nur
um geringe Beträge erhöht.
4. Für große Wasserversorgungen wird in der Regel Tag- und Nachtarbeit eingeführt
werden müssen, dies gilt angenähert auch für kleinere Anlagen, da wo der Bau eines
gewöhnlichen Hochreservoirs von bedeutendem Wasserinhalte mit unverhältnismäßig
großen Kosten verknüpft wäre, z. B. in ganz flachen Gegenden, in welchen die Wasser-
behälter als Türme zu erbauen sind. Die tägliche Pumpzeit wächst dann mit abnehmendem
Reservoirinhalt und wird am größten beim Vorhandensein eines sehr kleinen Wasserturms.