5. Soll die bei Gas- und Elektrizitätswerken verfügbare Energie Verwendung
finden, so empfiehlt sich in kleineren Orten meist Tagesbetrieb, in Städten meist Be-
trieb während der späten Nachtstunden.
6. Die Nachtschichten können bisweilen mit vermindertem Personal geleistet
werden, jedenfalls verlangen sie, auch bei großen Werken, nicht die Anstellung eines
zweiten Maschinenmeisters.
7. Kleinste Werke laufen am besten nur wenige Stunden, wenn man den Maschinen-
wärter noch anderwärts (zur Instandhaltung des Rohrnetzes usw.) verwenden kann.
Eine Ausnahme bilden nur die Anlagen mit automatischem Betrieb (Widder, Delphin-
pumpwerke, Windräder usw.).
8. Eine normale Arbeitszeit von 8 Stunden steigert sich bei größtem Verbrauch
auf rund 12 Stunden. Rechnet man 2 Stunden für das Nachsehen und Ölen der Maschine,
so kommt man bei kleineren und mittleren Anlagen von bis zu 2000 cbm Tagesleistung
auf 10- bis 14stündige Arbeitszeit. Wird dieses Maximum öfters überschritten, so muß
man zum zweischichtigen Betrieb übergehen. Bei der 5. Gruppe der rheinhessischen
Zentralwasserversorgungen beträgt die Betriebszeit 12,5 bis 15,25 Stunden. Drei-
schichtigen (24 stündigen) Betrieb braucht man gewöhnlich nicht einmal für die ganz
großen Werke. Man arbeitet nachts mit vermindertem Personal und behilft sich mit
einer geeigneten Diensteinteilung.
9. Unvermutete vorübergehende Betriebssteigerungen können verursacht sein
durch Brandfälle, Rohrbrüche, Defekte an Hochbehältern und Maschinen.
10. Die Betriebsdauer, Größe der Maschinen, der Hochbehälter, der Leitungen und
der Verbrauchsschwankungen stehen nach Vorstehenden in einem gewissen gegen-
seitigen Abhängigkeitsverhältnis, welches das Anlage- und Betriebskostenminimum be-
einflußt.
e) Veränderungen im Wasserverbrauch. Bei dem weitaus größten Teil
aller Wasserversorgungen liegen die Verhältnisse so, daß die
Arbeitsleistung innerhalb der verschiedenen Perioden eines Jahres
wechselt (periodischer Arbeitswechsel) und daß die Jahresarbeit im
ganzen allmählich zunimmt (Steigerung der jährlichen Gesamtarbeit), vgl.
$ 21, 8. 131 des I. Bands. Zur Erfüllung dieser Ansprüche gibt es nur zwei Mittel:
1. Die Steigerung der täglichen Betriebszeit.
2. Die Vergrößerung der Maschinenanlage.
Das letztere Mittel kann stets angewendet werden; das erstere versagt, wenn a priori
eine 22- bis 23stündige Betriebszeit angenommen wurde. Betreibt man ein Werk zuerst
mit einer, später mit mehr Schichten, so muß man die ungünstige Ausnützung des Perso-
nals während der Übergangszeiten durch geeignete Diensteinteilung oder anderweitige
Beschäftigung der Leute zu umgehen versuchen.
Nimmt man Tag- und Nachtbetrieb an, so muß, wenn auf
eine Tauglichkeit der Wasserversorgung auf m Jahre hinaus ge-
rechnet wird, die Maschinenanlage so bemessen werden, daß sie
dem im mten Jahre eintretenden Größtbedarf entspricht. Damit ist
natürlich nicht gesagt, daß sie schon im ersten Betriebsjahre jene Ausdehnung haben
muß, welche der Arbeitsleistung An im mten Jahre entspricht. Man wird vielmehr,
wenn A,, Ay, A,. . . Am die voraussichtlich im Laufe der. Jahre 1 bis m eintretenden
Arbeitsleistungen sind,‘ so disponieren, daß die Vergrößerung der Maschinenanlage