Nachdem aber nur ein Reservoir von 2000 Kubikmeter Inhalt zur Verfügung steht, von
welchem ein Teil für Brandfälle stets reserviert bleiben muß, kann am Tage des Maximal-
verbrauches entsprechend dem größten Stundenverbrauch die notwendige Arbeitsleistung
im ersten Betriebsjahre auf 505. 1,5 = 758, im fünften auf 558. 1,5 = 837 und im zehnten
auf 633.1,5 = 950 Pferdestärken ansteigen. Der Minimalverbrauch in einer der Nacht-
stunden ist etwa die Hälfte des mittleren Verbrauches; um diesem gerecht zu werden, hätte
man im ersten Betriebsjahre zeitweise nur eine Arbeit von 25252. 0,5 = 12626 Kilogramm-
Meter = 168 Pferdestärken zu verrichten.
Die Arbeitsleistung der Maschinen liegt also zwischen 168 und 950 Pierdestärken.
Nimmt man als Maximum der praktischen Maschinengröße 200 Pferdestärken an, so
wird zeitweise eine Maschine genügen, zeitweise werden fünf in Tätigkeit sein müssen.
Schon im fünften Betriebsjahre würden vier Maschinen den Maximalstundenkonsum nicht
mehr bewältigen können; die Notwendigkeit 800 Pferdestärken bereit zu haben, tritt zwischen
dem dritten und vierten Jahre ein.
Eine Reservemaschine muß mindestens eingestellt werden. Man hat also die Disposition
a priori für sechs Maschinen & 200 Pferdestärken reiner Nutzleistung zu treffen; die Anschaffung
der sechsten kann bis zum dritten Betriebsjahre verschoben werden. Dann wird man sich den
Schwankungen des Wasserbedarfes an jedem Betriebstage anpassen können, je nachdem
man eine Maschine allein, oder zwei, drei, vier bezw. fünf Maschinen zusammen gehen läßt.
Durch die Verteilung der Arbeitsleistung auf die größere Zahl von
Maschinen wird auch der ungünstige Betrieb der Dampfkessel ver-
mieden, weil jede einzelne Maschine stets mit der ihr zukommenden
normalen Umdrehungszahl zu arbeiten vermag.
$ 121. Größenabmessungen bei den Anlagen, Reserven.
1. Größenabmessungen bei den Anlagen. Wasserversorgungsanlagen bilden in der
Regel eine Haupteinnahmequelle der Gemeinden, ihr Bau und Betrieb muß daher gleicher-
maßen nach kaufmännischen und technischen Gesichtspunkten erfolgen. Außerdem sind
in erster Linie zu berücksichtigen die Sicherheit und Bequemlichkeit des Betriebs, das
Anwachsen der Bevölkerung und ihres Wasserbedarfs, die täglichen und jahreszeitlichen
Belastungsschwankungen, sowie alle möglichen örtlichen Besonderheiten und Ansprüche.
Diese Umstände fordern gebieterisch eine individuelle Behandlung der Aufgaben.
Wasserversorgungsanlagen müssen also in ihrem ersten Ausbau auf eine Reihe von
Jahren einer steigenden Inanspruchnahme genügen. Diese Anzahl der Jahre kann
man bei Orten mit ruhiger Entwicklung, vom Betriebsbeginn an, zu 10—15 annebmen,
bei rasch emporblühenden Städten ist es besser, einen kürzeren Zeitraum zu wählen. An
sich sollte man natürlich nicht weiter gehen, als es durch finanzielle Erwägungen ge-
fordert wird, doch spielen oft andere Erwägungen, leider selbst Rücksichten auf Rat-
hausmehrheiten die entscheidende Rolle, z.B. der Wunsch ein Definitivum zu erhalten,
nicht zu bald um eine Nachbewiliisung einkommen zu müssen.
Die entscheidende Frage lautet nun: Wie groß muß — von der Fertigstellung eines
Baus ab gerechnet — der Zeitabschnitt sein, innerhalb dessen die Anlage das Bedürfnis
deckt? — Diese Frage hat Verfasser in seiner Schrift: Wirtschaftlichkeit technischer
Entwürfe, Stuttgart 1916 behandelt und unter anderem (Abschn. IV) die Formel:
N] SER
abgeleitet. Hierin bedeutet p den Diskontfalter, n, die Zahl der Jahre, auf welche
hinaus eine gleichmäßige Bedarfssteigerung angenommen werden kann und n, die Zahl