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in die Bedingungen aufnebmen, daß man vor allem auf vorzügliche Dispositionen sieht
und sich durch den gestellten Preis nicht in erster Linie beeinflussen läßt, oder man muß
hier die sich für den speziellen Fall geeigneten Vorschriften geben.
Im übrigen müssen die Ausschreibungen namentlich genaue Angaben über die
@renzen der Lieferungen enthalten. Dazu kommen die sonstigen üblichen tech-
nischen und rechtlichen Bedingungen des Auftraggebers.
Die Bedingungen für Lieferung und Aufstellung von Pumpwerken
umfassen demnach in der Hauptsache folgende Punkte:
1. Art der Ausschreibung und Inhalt des Angebots.
. Menge und Beschaffenheit, sowie Grenzen der Lieferung.
Fördermenge und Förderhöhe.
. Geforderte Leistung in mt pro 1 kg Brennstoff.
Angaben über Anordnung der Garantieversuche.
Bauplatz, Zufahrtswege und ihre Instandhaltung.
. Baumaterialien und besondere Konstruktionsanforderungen, Fundamente,
Mauerwerk, besondere Leistungen.
. Haftung des Unternehmers, Schadenersatz.
. Vollendungszeit und Konventionalstrafen.
10. Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistung.
11. Aufsicht und Prüfung während der Ausführung.
12. Übertragbarkeit dei Verpflichtungen. Rechte des Lieferanten.
NO BWm
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$ 124. Über Verbrennungsmotoren.
A. Allgemeines. Die Verbrennungsmotoren unterscheiden sich von den Dampf-
maschinen dadurch, daß der Brennstoff direkt im Arbeitszylinder der Kraftmaschine
(des Motors) zur Entzündung und Arbeitsleistung gebracht wird. Den mechanischen
Wirkungsgrad der Verbrennungsmotoren n—= N,:N, kann man zu 0,75 bis 0,85 an-
nehmen.
Als Brennstoffe kommen heute in Betracht: Leuchtgas, Anthrazit, Gaskoks,
Braunkohle, Gichtgase, Benzin, rohes und gereinigtes Benzol, sowie ähnliche Produkte
wie Autin, Zitin usw., Petroleum und für Dieselmotoren Gasöl, Teeröl u. a. m.
Die Motoren werden liegend und stehend in der Regel mit einseitigem Kolben-
antrieb für Viertaktwirkung gebaut. Der Zweitaktmotor kommt für Wasserwerke nur
bei großen Maschinen vor, wenn man von dem für bewohnte Gegenden weniger geeigneten
Glühhaubenmotor absieht. Beim Viertakt wird mit dem ersten Hub das Gasgemisch
angesaugt, mit dem zweiten Hub wird es komprimiert und kurz vor dem Totpunkt zur
Entzündung gebracht; mit dem dritten Hub findet Expansion der Explosionsgase
und die Arbeitsleistung statt, während der vierte Hub der Austreibung der Verbrennungs-
gase dient.
Die für Wasserwerke üblichen Motorengrößen bewegen sich zwischen 0,5 und 200
Pferdestärken. In der Regel machen die Motoren 140 bis 250 Umdrehungen pro Minute,
Bei der Wasserhebemaschine wird man deshalb nur in Ausnahmefällen (wenn es sich
um große Quanta bei geringen Hubhöhen, also Zulässigkeit rotierender oder Zentrifugal-
pumpen, oder um Hubpumpen handelt, die kleine Wassermengen auf sehr große Höhen
heben müssen) eine direkte Kraftübertragung anordnen können. In der Regel wird,
weil der Gasmotor die gleiche hin und her gehende Bewegung macht, wie die Dampf-
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