Full text: Verbesserung der Wasserbeschaffenheit. Hebung des Wassers. Aufbewahrung des Wassers. Leitung und Verteilung des Wassers. Literaturverzeichnis (2,b)

  
  
  
  
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Nach eingehender Untersuchung ergab sich der gesamte Wirkungsgraa der 
Pumpenanlage bezw. die effektive Leistung der für das Hauptpumpwerk (es ist auch ein 
Nebenpumpwerk vorhanden) in Betracht kommenden Arbeitsmaschinen bei den: 
Dampfmaschinen direkt gekuppelt 
mit Kolbenpumpen und n = 0,88 zu 750: n = 855 PSe 
Dampfturbinen, direkt gekuppelt 
mit Zentrifugalpumpen uadn = 006, DA = W 
Rohölmotoren mit Riemenantrieb 
von a) Kolbenpumpen und. ==:0,83 ;, 70: = Mi 
b) Zentrifugalpumpen undy’= 0,71 ‚750: = 1060 
Elektromotoren direkt gekuppelt 
mit a) Kolbenpumpen und 9 
b) Zentrifugalpumpen und m 
0,78 „ 750: = %0 „ 
0,68 „ 750: =1100 „ 
Es wurde nun der gesamte Aufwand für 1 cbm gefördertes Wasser berechnet 
und zwar einschließlich der hauptsächlichsten Anlagen- und Betriebskosten für das 
Nebenpumpwerk, danach ergab sich als Aufwand für 1 cbm gefördertes Wasser beim 
Betrieb von 
1 
1. Rohölmotoren mit riemen-getriebenenen 
Zentrifugalpumpen ... ca. 2,08 Pf. 
2. Dampfturbinen mit Drele ln 
Zentrifugalpumpen . . .. a re DE 
3. Rohölmotoren mit ben 
Kolbenpumpen . . . ‚Ch. 2,28 PL. 
4. Dampfmaschinen mit re: nlen 
Kolbenpumpen . . . ca. 2,28 Pf. 
5. Elektromotoren mit @itekt len 
Kolbenpumpen ..... . 682,72: If. 
6. Elektromotoren mit direkt or anpalien 
Zemuaalgapyın . .........u il PD 
III. Die übrigen Betriebskosten. Hierbei kommen in Betracht: 
1. Verzinsung ev. Tilgung, AbschreibungundUnterhaltung. Die Ver- 
zinsung ist heute in der Regel mit nicht weniger als 4 oder 44, %,, oft mit 5%, anzunehmen. 
Bezüglich der Abschreibung d. h. Ansammlung eines Neubaufonds ist zu berücksichtigen, 
daß man namentlich beimaschinellen Anlagen nicht so lange warten kann, bis sie betriebs- 
unfähig geworden sind, sondern daß man sie oft schon lange vorher durch neue, öko- 
nomischer und bequemer arbeitende Typen ersetzen muß. Dieser Umstand ist in der 
folgenden Tabelle berücksichtigt. Sie enthält für eine größere Anzahl von Anlagen 
unter Zugrundelegung eines Zinsfußes von 4,5% für das Anlagekapital die ungefähren 
Abschreibungs- und Unterhaltungssätze. (Bei Gebäuden kommt noch die Versicherung 
mit etwa 0,1% in Ansatz.) Diese Sätze sind natürlich von der Art der Wartung und 
dem Umfang der Benutzung wesentlich beeinflußt. Sie können z. B. bei 24 stündigem 
Dampfmaschinenbetrieb und hoher Überhitzung weit über 5%, steigen. Die Tabelle darf 
daher nur als ungefährer Anhalt benutzt werden. Näheres siehe in Weyrauch: Wirt- 
schaftlichkeit technischer Entwürfe. Stuttgart 1916, Seite 18 ff. 
 
	        
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