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über das zu verschiedenen Jahreszeiten lieferbare Betriebswasser
unter Berücksichtigung aller lokalen Nebenumstände (bestehende
Berechtigungen, Wässerungseinrichtungen usw) Hand in Hand
gehen mit genauen Ermittelungen der in den verschiedenen
Perioden sich einstellenden Wasserhöhen. Ferner muß in Erfahrung
gebracht werden, ob und in welchen Zeiten bezw. wie lange das
Wasser zufriert, Grundeis führt usw.; ob dasselbe bei Hochwassern
oder auch in anderen Zeiten getrübt ist und welcher Art — sandig
oder schlammig — die mitgeführten Suspensionen sind; auch ob
zeitweise und wie lange Blattfall oder Gras, Holzstücke u. dgl. m.
in das Wasser gelangen. Endlich ist genau zu studieren, wie sich
an der Stelle, an welcher der Motor aufgestellt werden soll, Ober-
wasserspiegel und Unterwasserspiegel bei allen möglichen Fluß-
wasserständen, eventuell auch bei Eingriffen anderer Wasser-
berechtigter verhalten.
Wenn möglich sollten sich diese Aufzeichnungen auf eine längere Reihe von Jahren
erstrecken.
Weitere Erwägungen beziehen sich auf die Frage, ob eine Wasserkraftanlage im
vorliegenden Fall wirtschaftlich ist, insbesondere ob durch benachbarte Anlagen Un-
regelmäßigkeiten im Wasserabfluß zu erwarten sind. Fast ohne Ausnahme müssen
Wasserkraft-Pumpwerke zu Zeiten von Hochwasser und bei starkem Frost Reserve-
wärmemotoren erhalten, wenn jede Unterbrechung der Wasserlieferung ausge-
schlossen sein soll. Auch können Wasserkraft und Dampfkraft das ganze Jahr über
nebeneinander arbeiten müssen, wenn schon anfangs oder im Laufe der Zeit die Wasser-
kraft nicht zureicht. In solchen und ähnlichen Fällen ist zu überlegen, ob es nicht
wirtschaftlich besser wäre, einheitlichen Betrieb, z. B. durch Wärmemotoren
usw. einzuführen.
In Wien ist geplant, die Antriebskraft für Pumpen, welche nach Hochzonen fördern,
zum Teil durch Abgabe von Wasser aus Leitungen mit hohem Druck an die tisfliegenden
Behälter zu erzeugen; vgl. auch die Anlage in Algier, Seite 209.
Bezeichnet man mit:
n den an der Welle gebremsten Nutzeflekt des Wassermotors,
Q die zur Verfügung stehende kleinste Betriebswassermenge in Sekundenlitern,
H das Betriebsgefälle, d. h. die Differenz zwischen Oberwasserspiegel und Unter-
wasserspiegel,
W die mit dem Hebewerk zu fördernde Wassermenge in Sekundenlitern,
h die theoretische Gesamtförderhöhe des Pumpwerks,
< die Zahl, mit welcher die an der Welle des Motors gebremste Arbeit multipliziert
werden muß, um die reine Nutzarbeit AW der betriebenen Wasserhebemaschine
zu erhalten,
so ist die analytische Bedingung für die Möglichkeit eines konstanten Betriebes:
enQ H>hW 1)
In dieser Gleichung sind die Koeffizienten s und n bekannt, sobald man die Art des Motors
und die Übertragung seiner Arbeitsleistung auf die damit verbundene Wasserhebungs-
maschine kennt. Die vorherige Angabe dieser Koeffizienten muß in jedem einzelnen
Falle unter Garantie der Turbinenfabrik erfolgen. Allgemein läßt sich folgendes sagen:
i
Pe
Ai
EN