VI. Abschnitt.
Leitung und Verteilung des Wassers.
27. Kapitel.
Ausführung der Leitungen.
$ 149, Wassermenge, Geländeverhältnisse und Leitungsart.
Zur Leitung von Wasser dienen:
1: Offene Profile mit freiem Spiegel;
2. Überdeckte Profile mit freiem Spiegel;
3. Unter Druck stehende Profile.
Bei der Entscheidung, durch welche Mittel die Leitung von Wasser vorgenommen
werden soll, spielen die Hauptrollen, 1. die Anlage- und Unterhaltungskosten,
2. die Frage, ob das betreffende Mittel technisch einwandfrei ist, und 3. ob die
Leitungsart einen genügend sicheren und bequemen Betrieb ermöglicht. Fällt der Ver-
gleich der Gesamtjahreskosten und der übrigen Gesichtspunkte weder zu Gunsten eines
unter Druck stehenden Profils noch eines Kanals mit freiem Spiegel aus, d. h. sind beide
gleich empfehlenswert, so wird man wenigstens bei Zusammenleitungen aus verschiedenen
Wasserfassungen ein überdecktes Profil mit freiem Spiegel vorziehen. Offene
Gräben kommen selten in Frage, weil in der Regel hygienische Gesichtspunkte
dagegen sprechen, es sei denn, daß das Wasser am Ende eines Grabens noch einer beson-
deren Reinigung unterworfen wird und der Graben so geschützt ist, daß mißständliche
Verunreinigungen unmöglich sind.
In bergigem Gelände werden bei kleineren Wassermengen und genügendem natür-
lichem Gefälle unter Druck stehende Leitungen die zweckmäßigste Leitungsart dar-
stellen. In solchem Gelände müssen nämlich Gerinne mit freiem Spiegel in der Regel
einen stark geschlungenen Lauf erhalten, damit das bei ihnen notwendige unveränder-
liche Gefälle bewahrt bleibt. Dazu kommt, daß man in bewohnten Gebieten bei der-
artigen offenen Leitungen nicht ohne zahlreiche Aquädukte, Fluß-, Bahn- und Straßen-
unterführungen auskommt, welche den Grundsatz der offenen Leitung durchbrechen
und ihre Anlage wesentlich verteuern. Anders liegt die Sache, selbst im Gebirgsland,
wenn es sich um sehr große Wassermengen und geringe verfügbare Gefälle handelt.
In $155 Nr. 3 ist auf die Grenzgefälle hingewiesen, welche für Rohrleitungen maßgebend
sind. Bezüglich der Wassermengen ist zu erwähnen, daß gußeiserne Rohre im allgemeinen
nicht in Lichtweiten von über 1000 bzw. 1200 mm hergestellt werden, und daß (vgl.
$ 155, Nr. 2) die Verlegung zweier Leitungen unmittelbar oder in wenigen Meter Entfernung
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Lueger-Weyrauch, Wasserversorgung H. 2. Aufl.