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und hydraulische (Drucklinien-) Längenprofile müssen hergestellt, Enteignungsverhand-
lungen eingeleitet und Bodenuntersuchungen vorgenommen werden. Schwierigkeiten
können entstehen durch das Verbot einzelne Grundstücke zu benützen, bei Rohrver-
legungen in felsigem oder sumpfigem Boden, bei Überschreitung von Bergrücken, bei Fluß-
und Bahnkreuzungen, in bewohnten Orten), durch Kreuzungen mit anderen Leitungen;
jedoch auch durch Abgelegenheit der Leitungsstrecke, ihre Lage an schwer mit den
Baumaterialien erreichbaren Stellen, sowie infolge des an Tiefpunkten gesteigerten
Betriebsdrucks in der Leitung. Man muß sich auch die Frage vorlegen, ob und wie
später eine Steigerung der Lieferfähigkeit zu erreichen wäre.
Bei der Hauptzuleitung kann durch Umwege (Niederdruckleitungen) bisweilen
an Kosten gespart werden. Zu berücksichtigen sind kritische Strecken (vgl. $ 162),
wie sie sich bei wellenförmigem Längenprofil
Fig. 420. der Leitung (ev. nur zu Zeiten starker Absen-
kung der Drucklinie) bilden; hier kann es sich
um die Anlage von Tunnels A B (Fig. 420) han-
deln, wodurch die betreffende Strecke als kri-
tische ausfällt, oder aber man hebt das Wasser
so hoch (C D), daß nur noch normale Deckung
| | der Leitung nötig ist. Bei letzterer Lösung
müssen eventuell die Lichtweiten für die einzelnen
Teile der Hauptzuleitung getrennt bestimmt werden. Senkungen der Drucklinien sind
innerhalb engerer Grenzen durchführbar als die besprochenen Hebungen, aber nicht
außer acht zu lassen.
Die eben besprochene getrennte Bestimmung einzelner Leitungsteile ist nicht
möglich bei Endbehältern und Rückbehältern, weil diese keine Trennpunkte sondern
Rückkehrpunkte im Leitungszug (der Bewegungsrichtung des Wassers) sind.
Recht häufig wird man, statt von der wirtschaftlichen Lichtweite auszugehen
den vorteilhaftesten Weg suchen, indem auf geeignet gewählten Zügen dem
Gelände bestmöglich angepaßte Drucklinien angenommen und die Kosten bei
den dadurch bedingten Lichtweiten verglichen werden. Dazu gehört aber eine
systematische Variierung und Vergleichung aller Möglichkeiten des Anfangs,
Verlaufs und Endes der ausführbaren Trassen.
Besondere Beachtung erfordern die Fälle a) von Hochpunkten auf der Trasse und
b) von mehreren Gewinnungsorten. Auch hier bleibt nichts übrig als systematische
Variierung der Möglichkeiten und Kostenvergleiche.
Trennt man in jedem Hochbehälter Eintritt und Austritt und versieht man ihn
mit einem bei voller Füllung wirkenden automatischen Abschluß, so liegt keine Not-
wendigkeit vor die verschiedenen Hochbehälter eines Gebiets auf gleiche Überfallhöhen
zu legen.
Trassierung und Berechnung der wirtschaftlichen Lichtweiten bedingen einander
aufs engste, sie sind deshalb in allmählicher Annäherung auf einander abzustimmen.
Dasselbe gilt von den wirtschaftlichen Lichtweiten der Fallrohrleitungen und der kriti-
tischen Strecken im Rohrnetz gegenüber der Anordnung der Zuleitung. Auch diese
Größen sind daher aufeinander abzustimmen, sei es durch Rechnung, sei es durch
Versuchsprojekte mit Kostenschätzungen.
Für die Fallrohrleitungen ergeben sich folgende Gesichtspunkte:
1) Wenn man diese nicht lieber umfährt.