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a) Man rückt den Hochbehälter möglichst nahe ans Versorgungsgebiet.
b) Man sucht die für den Ansatz der Fallrohrleitung günstigsten Stellen des
Stadtgebiets.
c) Man entscheidet, ob sich die Führung einer oder mehrerer Fallrohrleitungen
empfiehlt und bestimmt deren Ansatzpunkte.
d) Man führt die Fallrohrleitung auf dem rationellsten Wege zur Ansatzstelle.
Der rationellste Weg ist nicht immer der kürzeste, die Besitz- und Wegeverhält-
nisse, die Bodenbedeckung, die nötige Stärke der 'Rohrwandungen spielen
hier eine wichtige Rolle.
e) Hat man mehrere Varianten entworfen, so prüft man sie an Hand von Anlage-
und Betriebskostenvergleichen.
. Anzahl der Leitungen. Rein rechnerisch ist stets die Verwendung einer
Genigen Leitung am billigsten, einerlei, ob man eine Druckleitung oder eine offene
Leitung verwendet.
Man sieht dies leicht ein, wenn man sich vergegenwärtigt, daß die Kosten der
Leitung nach der bekannten Beziehung:
kK=-mDL—m je Q° 1)
sich berechnen. Wollte man zwei’Leitungen, je mit der Lichtweite D’, herstellen, von
welchen jede bloß = führt, so würden die Kosten
a
ae 22 00
K'=92mD L-2mV + &) —1,52-K, 2)
werden; bei drei Leitungen: 1,89 K, bei vier Leitungen: 2,30 K u.s.f. Zwei gleich große
Leitungen sind stets teurer als eine enge und eine weite zusammen. Trotzdem kann man
sich, und zwar bezüglich der Betriebssicherheit, fragen, ob man zwei Leitungen bauen soll
oder nicht. Ist der Wasserbezug durch ein hinlänglich großes Reservoir, ein Reservepump-
werk usw. für annähernd 24 Stunden gesichert, so darf eine einzige Zuleitung als aus-
reichend angesehen werden. Es muß schon ein schwerer Unfall — der bei sorgfältiger
Anlage der Leitungen äußerst selten zu verzeichnen ist — vorkommen, wenn die Re-
paratur desselben mehr als 24 Stunden Zeit erfordert. Selbst wenn es nötig würde,
während dieser 24 Stunden (bei kleineren Reservoiren usw.) den Verbrauch im Ver-
sorgungsobjekte einzuschränken, so dürfte dieser Mißstand viel weniger
schwer empfunden werden, als die Folgen eines 14, so großen
Kostenaufwandes für die doppelte Leitung. Überdies schützen auch zwei
Leitungen, besonders wenn sie — wie das in der Regel bei den sogen. Siphons geschieht
und ohne Kostenvermehrung kaum anders angeht — nebeneinander gelegt werden,
keinesfalls gegen Unterbrechungsgefahren:: sie können beide gleichzeitig undicht werden,
sei es aus gemeinsamer Ursache (gleichzeitiger Beschädigung beider) oder dadurch,
daß die Undichtigkeit der einen durch Unterwühlung der Unterlage für die andere dieser
Vorkommnis herbeiführt. Ein solcher Fall ereignete sich auf der ersten Leipziger Grund-
wasserzuleitung, wo eines der beiden 800 mm Rohre brach und durch die Wassermassen
das andere etwa 8m vom ersteren entfernte, unterspült und ebenfalls zum Bruch gebracht
wurde.
Dagegen ist es bei großen Städten keineswegs ausgeschlossen, daß man selbst
von einem einzigen Reservoir aus Fallrohrleitungen nach zwei Punkten der Stadt führt.
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