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Endlich darf nicht vergessen werden, daß bei Kostenvergleichen der kapitalisierte
Unterhaltungsaufwand — der übrigens bei gut gebauten offenen Anlagen relativ klein
ist — eine Rolle spielt; derselbe ist aber schwer unanfechtbar zu veranschlagen. In der
Regel setzt man 1% bis 1% des Gesamtaufwandes ein; besser ist-es schon, auf Grund
einer Dienstinstruktion für das Betriebspersonal statt dieser allgemeinen Annahme
einen besonderen Voranschlag aufzustellen.
6. Druckhöhe im Versorgungsgebiet (vgl. $ 159). Man wird sich mit der
allgemeinen Disposition auf der durch das zulässige Minimum gezogenen Grenze für die
Druckhöhe halten, wenn es — wie bei Pumpwerken -— mit besonderen Kosten ver-
knüpft ist, höhere Pressungen zu erzielen. Dagegen erscheint es bei Gefällsleitungen
mit genügender Wassermenge und günstigen Höhenverhältnissen des Wasserbezugs-
ortes stets vorteilhaft, eine mit geringem Mehraufwande oder ohne solchen
Mehraufwand erreichbare, die Minimalgrenze überschreitende
Druckhöhe einzuführen. Ihre Einführung verursacht bei gutem Bau der Rohr-
netzte keinerlei Gefahren, auch ist der Nutzen beim Feuerlöschen — das direkte Ein-
greifen mit Hydranten — und für den Gewerbebetrieb sowie die erzielbare kleinere
Dimensionierung aller Lichtweiten im Verteilungsnetze fast ohne Ausnahme ein ge-
nügender Ausgleich für die durch etwa erforderliche größere Wandstärken usw. ent-
stehenden Mehrkosten. Selbstversändlich müssen die Verhältnisse so liegen, daß sich
durch Rechnung und Vergleichung der wirtschaftliche bezw. administrative Vorzug stich-
haltig begründen läßt.
Da und dort findet man bei Wasserversorgungen aus verschiedenen Gründen
das Gegenteil von dem eben Erwähnten: sogenannte Reduktionen der Pressung
in Rohrleitungen ausgeführt (Druckregulatoren). Es kann ausnahmsweise eine solche
Maßregel gerechtfertigt sein, wenn ein Rohrnetz an eine unter zu
hohem Druck stehende Zuleitung anzuschließen ist oder wenn man Fig. 421.
für die, aus dem höheren Drucke sich ergebende Kraft eine ander-
weitige vorteilhafte Verwendung hat, ohne im übrigen dadurch
die Leistungsfähigkeit der Wasserversorgung zu schädigen.
Ist (Fig. 421) A der Ausgangspunkt einer Zuleitung mit der
Meereshöhe hy, B der Hauptteilpunkt der Versorgung, und muß
an dem letzteren das Wasser mindestens auf die Meereshöhe A,
ansteigen, so kann die Beiführung des Wassers auf zwei Arten erfolgen: in offener und
in geschlossener Leitung.
Im ersteren Falle darf unter Beibehaltung der früheren Bezeichnungen:
F — Wasserquerschnitt,
P-—. mittlerer Profilradius,
J —= Gefälle pro Längeneinheit,
L=Länge der Leitung,
Q = zu fördernde Wassermenge
mit Vernachlässigung nebensächlicher Widerstände gesetzt werden:
H=LJ, Q=FkYPJ 10)
woraus folgt:
en
H= app | N
In geschlossener Leitung gilt bekanntlich unter gleicher Voraussetzung die Formel:
_ ad n