Full text: Verbesserung der Wasserbeschaffenheit. Hebung des Wassers. Aufbewahrung des Wassers. Leitung und Verteilung des Wassers. Literaturverzeichnis (2,b)

  
  
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war. Man sieht, daß in solchen Fällen die Entscheidung wesentlich von der Stimmung 
in den zum Anschluß bereits entschlossenen Gemeinden und dem Wagemut des Projek- 
tanten abhängen wird. 
Über Anlage und Rentabilität von Gruppenversorgungen hat Ehlert in der 
Zeitschrift Das Wasser, 1913, Nr. 7 und 8, einen Aufsatz veröffentlicht, aus dem bei- 
spielsweise hervorgeht, daß die Anlagekosten pro Kopf betragen haben bei der Rheini- 
schen Wasserwerksgesellschaft für eine Tagesleistung von 152 000 cbm 19,36 Mark, bei 
der Gruppenversorgung des Rhein-Selzgebiets waren die beiden Zahlen 2900 cbm und 
75,45 Mark. Weitere Zahlen finden sich in der Tabelle auf S. 580. 
Nach Ehlert kosten Gruppenversorgungen im Durchschnitt etwa 40 Mark pro 
Kopf der Bevölkerung (vgl. hierzu Bd. I, 8. 213 dieses Werkes). Diese Zahl wird aber bei 
Gruppenversorgungen im Gebirge sehr weit überschritten. Mit Recht macht Ehlert 
darauf aufmerksam, daß die Kostenfrage kleiner Anlagen mindestens ebenso genau 
überlegt werden muß als diejenige größerer Werke. 
Nach Angabe von Ehlert können im allgemeinen alle Ausgaben mit einer Ein- 
nahme von 8 bis 10% der Anlagekosten gedeckt werden. 
Bezüglich der sehr wichtigen Einzelposten bei den Rentabilitätsberechnungen 
verweisen wir ausdrücklich auf die Diskussion der Frage im Journ. f. Gasbel u. Wasser- 
vers., 1908, 8. 182, 496, 530, ferner auf den Aufsatz von Kohler in der Zeitschr. f. d. 
ses. Wasserwirtschaft, 1910, Heft 5, welcher auch rechtliche Fragen behandelt. 
In dem Aufsatz von Ehlert finden sich ferner Angaben über die Kostenumlegung 
auf die Zweckverbandsgenossen von Gruppenversorgungen. 
Es kommt vor 
1. Abgabe nach Schätzung ohne Wassermesser (Ersparnis an Messung, aber Wasser- 
vergeudung). 
3. Abgabe nur nach Wassermessung (es wird zu sehr mit dem Wasser gespart, 
daher ist ein hoher Einheitspreis nötig, die Genossen sind unzufrieden). 
3. Alljährliche Umlesung der Kosten (kaum mehr üblich). 
4. Abgabe nach Wassermessern an die Großabnehmer, nach Schätzung an die 
Kleinabnehmer (verursacht bei letzteren Vergeudung). 
5. Niedriger Einheitssatz und besondere Abgaben je nach der Zahl des Viehes, der 
Wagen und der Gartenfläche (viel Beschwerden, aber gerechtere Verteilung und 
gute Rente). 
6. Einschätzung der Häuser nach dem Gebäudesteuernutzungswert mit monat- 
lichem Mindestsatz, wobei der Wenigerverbrauch unberücksichtigt bleibt, der 
Mehrverbrauch bezahlt wird. 
2. Technische Einriehtungen der Gruppenversorgungen. Nach den Erfahrungen 
des Kgl. Bayerischen Wasserversorgungsbureaus tritt bei Gruppenwasserversorgungen 
und Versorgungen kleinerer Landorte ‚eine volle Befriedigung der Orte nur dann ein, 
wenn Wasserwerke geschaffen werden, welche die Einrichtung von Wasserentnahme- 
stellen in allen Häusern und Stockwerken und die weitgehendste Benützung der Anlage 
zu Feuerlöschzwecken ermöglichen und daher hochliegende Wasserbehälter mit großem 
Fassungsraum und Hydranten vorsehen und welche den Betrieb bei nicht ganz zuver- 
lässigen Wasserkräften durch Aufstellung von besonderen Reservewärmemotoren nach 
jeder Richtung sicherstellen. (Geschäftsbericht für das Jahr 1907, S. 52.) 
Wenn man also auch im Interesse der Gruppenteilnehmer jede Ausgabe und die 
ganze Anlage genau auf ihre Wirtschaftlichkeit und damit Zulässigkeit prüfen wird,
	        
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