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Centralstellen zugehörigen Geleisstrecken wird die Möglich-
keit einer Betriebsstörung aus Veranlassung von Defecten
an den Maschinen von vorneherein ausgeschlossen.
Bei elektrischem Bahnbetrieb darf man hiernach nicht
nur gegenüber dem Pferde-, resp. Locomotivbetrieb mit %
beschränkter Anzahl von Motoren auf eine fast unbe-
schränkte Leistungsfähigkeit rechnen, sondern auch auf
eine von allen Zufälligkeiten unabhängige Zuverlässigkeit,
wie sie unbedingt erforderlich ist, wenn ein Verkehrs-
Institut durehgreifenden Einfluss auf die Wohnungs- und
Gesehäfts-Verhältnisse ausüben soll.
Der Betrieb mit Einzelwagen ohne gesonderten Motor
ist von bedingendem Einfluss auf die Anordnung und die
Einrichtung der Stationen.
Die Stationen werden, da sie gleichzeitig höchstens
2—3 Wagen aufzunehmen haben, ausserordentlich klein
ausfallen, etwa wie die Wartehallen der 'Iramway, sie
werden also in keiner Weise unangenehm auffallen, trotz-
dem’ den Verkehrs-Anforderungen genügen und nur verhält-
nissmässig geringe Anlagekosten verursachen; sie werden,
soweit sie unter oder über den Strassen liegen, mit elektn-
schen Aufzügen zugänglich gemacht werden und nur wo sie |
sich in den Häuserblöcken befinden, Treppen-Anlagen erhalten. |
Die Handhabung des Stationsdienstes wird in Bezug
auf Billeteontrole in derselben Weise wie bei der Londoner
und Berliner Stadteisenbahn beabsichtigt. Beim Zugange
nach dem Perron wird das Billet coupirt, beim Verlassen
der Station wird dasselbe abgenommen.
Weiteres Stationspersonal als zum Billetdienst ist
nicht erforderlich, da eine Signalisirung nur an ganz vel-
einzelten Punkten nothwendig sein dürfte und da das
Oeffnen und Schliessen der Coupethüren automatisch beim
Halten und Anfahren der Wagen erfolgen soll.