bezeichnen ist, aber daneben mancherlei schwäbische Sprachfor-
men aufweist. Diesen nenne ich „Vorfränkisch“ im Gegen-
satz zum „Vollfränkischen®., Ebenso weist das Schwä-
bische an seinem Südwestende einen schmalen Streifen auf,
der in einigen Sonderfällen schon den niederalemannischen Ord-
nungen folgt. Diesen nenne ich „Voralemannisch“,
Unter den Merkmalen, nach welchen man die Mundarten
und deren Teile scheidet, gilt heute als das wichtigste die Aus-
sprache der Laute, sofern diese die Elemente sind, aus welchen
sich alle Sprachgebilde zusammensetzen. Doch berücksichtigt man
daneben in besonderen Fällen auch Erscheinungen der Wort-
beugung-und selbst Unterschiede des Wortgebrauch®. Aus
dem gleichen Grunde hat die Kennzeichnung einer Mundart die
Laute derselben besonders stark zu beachten,
Die Wissenschaft vermag indes wohl zu erkennen, dass es noch tiefer-
gehende und wirkungsvollere Sprachunterschiede gibt als die der Laut-
behandlung, nämlich bestimmte Grundverhältnisse bei der Handhabung
der Sprachorgane, Arten der Betonung und des Sprachrhythmus, der
Silbenbildung und der Silbenabstufung. Doch sind diese noch nicht in
solchem Masse erforscht, dass es möglich wäre, sie zusammenfassenden
Beschreibungen zugrunde zu legen.
Demnach erfolgt auch die Scheidung der Hauptmund-
arten des Landes gegeneinander sowie die der Untermundarten
in ihre mancherlei Teile zuvorderst nach der Aussprache be-
stimmter Laute. Man vollzieht zunächst die Abgrenzung des
Schwäbischen gegen das Fränkische nach der Aus-
sprache des altdeutschen Zwielautes e, wie er vorliegt in
„breit, eigen, Seil“, mit schwäbischem oa, 02 (broat, broit) gegen
fränkisches ai, & (brait, brät), weiter die Abgrenzung des
Schwäbischen gegen das Niederalemannische, wie
schon oben berührt, nach der Aussprache der altdeutschen langen
Selbstlaute 7, %, die in der Schriftsprache als ei, au erscheinen
z. B. in mhd. is, z21, hs, Iüt, schriftdeutschem Eis, Zeit, Haus,
laut, mit schwäbischem es, ou (eis, hous) und niederalemanni-
schem © & (is, hüs), endlich die Abgrenzung des Vollfrän-