Full text: Volkskunde des Kreises Altenkirchen

  
  
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marſchieren die Dorfjungen zum Bades. Hier wird die 
Kirme3 ausgegraben, und zwar wird ſo lange gegraben, bis 
die Hadenftiele zerbrechen. Dann entſteht ein lautes 
Freudengeſchrei. Nachdem die Stiele umgekehrt eingefett 
ſind, marſchiert man zum Ortsvorſteher, um die Erlaubnis 
zur Kirmesfeier nahzuſuchen. Iſt dieſe erteilt, geht alles 
zum Kirmesplaß, wo „die drei erſten“ getanzt werden. In- 
zwiſchen haben ſih die Dorfmädchen bereits verſammelt 
auf dem Feſtplaßz. Die drei Erſten werden getanzt von 
denen, die in dieſem Iahre zu heiraten beabſichtigen. Es iſt 
gewiſſermaßen die öffentlihe Bekanntmachung der erſten 
Heiratskandidaten. Nur Einheimiſche dürfen die drei erſten 
tanzen. Die Kirmesfeier dauert zwei Tage. Erwähnung ver= 
dient auh noch der Kirmesdienstag. An dieſem Tage findet 
ein Kirmeseſſen auf dem Tanzplatz ſtatt, wobei die erſten 
friſhen Kartoffel mit Hering verzehrt werden. Es gilt als 
Zeichen ſchlechter Wirtſchaftsführung, wenn man vor dieſem 
Tage ſchon friſche Kartoffel gräbt. Die Kirmes findet ihren 
Abſchluß im Begraben derſelben. In Mudersbach wurde die 
Kirmes in Geſtalt eines Herings am darauffolgenden Sonn=- 
tag unter beſonderer Anſprahe im Mifthaufen begraben. 
In ähnlicher Weiſe iſt auh der Verlauf der Feier in 
den anderen Orten des alten Kirchſpiels Gebhard3hain. In 
den größeren Orten iſt die ganze Kirmes hier {hon mehr 
moderniſiert. Zu bemerken iſt noch, daß ſämtliche KirmeS-= 
feiern im alten Kirchſpiel Gebhardshain an einem Sage, 
nämli am 1. Sonntag im Auguſt, ſtattfinden. An Den 
übrigen Orten werden ſie im September gefeiert. 
Weit verbreitet und beliebt in unſerem Kreiſe ſind die 
Schützenfeſte. Für ihre Beliebtheit ſpricht die Tatſache, daß 
ſie vor 3 Jahren in Frieſenhagen und Elkhauſen neu ein- 
gerichtet ſind. Sie beſtanden ſchon in Schönſtein, Wiſſen, 
Hamm, Betzdorf, Herdorf und Altenkirchen. 
Von allgemeinem Intereſſe dürfte ein kurzer Äberblick 
über die Entwiélung der Schüßengilden ſein. Wit dem 
Emporblühen der Städte im Mittelalter, als das freie 
Bürgertum die Verteidigung der Stadt ſelbſt übernahm, als 
Waffenrecht Waffenpfliht wurde, entjtanden in den Städten 
 
	        
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