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Den Schlüffel des. Badhaufes nimmt der Badezfchulze
in Verwahr. Diefe3 Amt ift ehrenamtlich und meijt in der
Familie erblich, die am nächſten am Backhaus wohnt; doch
fommt es auch vor, daß das Amt des Backesſchulzen von
Zeit zu Zeit bei den Berechtigten der Reihe nah umgeht.
Damit nun das Backen reibungslos vor ſich gehen kann,
gibt es beſtimmte Ordnungen, an die ſih jeder halten muß.
So iſt vielerorts ein für allemal die Reihenfolge feſtgelegt.
Sind 3. VB. 36 Intereſſenten zu einer Badojengenofjenichaft
zuſammengeſchloſſen, dann haben immer je 3 Berechtigte
alle 2 Wochen einen Badtag. Die drei erjten baden aljo alle
2 Wochen am Montag, die zweiten am Dienstag ufw. So
geht es ein Jahr lang, im zweiten Jahr rüdt die Reihe
einen Tag weiter; die alſo im erſten Jahr den Badtag am
Montag hatten, haben ihn jet am Dienstag ufw. So
geht die Reihe Iahr für Jahr weiter bi zum 6. Jahr. Mit
dem 7. Jahr fängt die Reihe wieder von vorne an. Die erſte
Reihe entſcheidet immer das Los. Die leßten Tage vor den
hohen Feiertagen, Weihnachten, Oſtern, Pfingſten, ſind nur
zum Ruchenbaden da, dann darf fein Brot gebaden werden.
Hier entſcheidet die Reihenfolge auh das Los. Mancherorts
wird die Reihenfolge aber nicht für immer feſtgelegt, ſondern
von Fall zu Fall je nah Bedarf ergibt ſich die Reihenfolge.
Entweder meldet man ſih beim Backesſchulzen, oder aber
man ſchreibt ſeinen Namen neben die laufenden Nummern
einer im Backes hängenden Schiefertafel. Bei Schwierigkeiten
entſcheidet das Los. Im Herbſt zur Zeit der Obſternte wird
der Backes auch oft nah dem Brotbacken zum Dörren des
Obſtes verwendet. :
Die Backhausgenoſſenſchaften find nicht über den ganzen
Kreis verbreitet. Im Oberfreis findet man eine ſolche Ge-
noſſenſchaft in faſt jedem Éleineren Dorf. Im Unterkreis
dagegen bevorzugt man Privatbacköfen, oder die Entwicklung
hat dahin geführt, daß an Stelle der Backhaus8genoſſen-
ſchaften die politiſhe Gemeinde getreten ift, die jeßt das
Backhaus erbaut und unterhällt.
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