ll, Bronzegüsse,
sen, Aquaducte,
ler, insofern die-
oche Erwähnung
‚gische Karte des
r Inventarisirung
andern deutschen
beobachtete Ver-
vorbildlich zu be-
ten ist der in der
worauf die älteren
weisen, sowie die
nachfolgen.
nach Gruppen in
lastik, Malerei und
Werke der Sacral-
tektur, und inner-
.n Festungsbauten
n der Plastik geht
pulcralplastik dem
Malerei gilt die
ren, Grlasmalereien.
‚or den malerischen
Stickerei, Weberei,
t. Plastische, male-
nd in den Kirchen
ienhang mit diesen
zu verzeichnen.
Auch .die an und in den beschriebenen Gebäuden befindlichen
einzelnen Kunstwerke (wie in Kirchen die Altäre, Lettner, Chor-
schranken, Kanzeln, Orgeln, Taufsteine, Grabmäler, ferner die heiligen
(reräthe, Grefässe, Glocken, Paramente, Teppiche, Bücher mit Minia-
turen u. s. w.) erhalten eine kurze Beschreibung und Erklärung.
esondere Sorgfalt ist den auf diesen Gegenständen befindlichen
Inschriften und Wappen zuzuwenden, ebenso den Steinmetzzeichen
auf den Werkstücken, den Monogrammen auf Denkmälern der Plastik
und Malerei, den Orts- und Werkstattzeichen auf Geräthen und Ge-
fässen der Edelmetalltechnik und Keramik, den Giesserzeichen auf
(Glocken und Gusswerken aller Art.
Den Schluss jedes einzelnen Artikels der Inventarisirung bilden
die erwähnenswerthen, nicht mehr exıstirenden Monumente, sowie die
Notizen über Geschichtsquellen und die Literatur des Ortes.
Beı der Aufzeichnung der architektonischen Monumente ist, ebenso
zur Aufstellung technischer Bezüge im Allgemeinen, wie im Beson-
deren zur Motivirung des Formen-Reichthums oder der Formen-
Schlichtheit der Bauwerke, auf das verwendete Baumaterial zu achten.
Namentlich verdient auch die Art des Holzes Beachtung, insbeson-
dere beim Wohnhausbau in Oberhessen und anderwärts.
Für die Bearbeitung der Kunstwerke in öffentlichen und Privat-
sammlungen ist eine summarische Behandlung im Allgemeinen ge-
nügend und nur in wichtigeren Fällen auf Einzelerörterungen ein-
zugehen.
Dieses Verfahren gilt insbesondere für die kunstgewerblichen
Erzeugnisse des römisch-germanischen Alterthums, insofern es aus-
reichend sein wird, dieser Gegenstände bei den bezüglichen Orten
als ihren Fundstätten zu gedenken mit Hinweis auf die Sammlungen,
in denen sie Schutz gefunden haben.
Dem Werk wird ein Verzeichniss aller derjenigen Personen bei-
gedruckt, die sich um die Förderung des Unternehmens, insbesondere
auch durch handschriftliche oder künstlerische eiträge verdient ge-