Full text: Kreis Offenbach (A, [1])

   
  
  
jach ge- 
Nieder- 
) 
vor dem 
e Dörfer 
n schon 
Name 
Nichts- 
lJussrand 
‚hlerhal- 
sch sich 
ısse der 
er Fels- 
r acker- 
n einige 
k, sowie 
uktionen 
‚.ede sein 
atur zum 
\nnahme 
relegene, 
thal und 
GROSS-STEINHEIM 39 
in die Schluchten des Freigerichts beherrschende Felsrücken bei Anlage der römi- 
schen Grenzwehr unberücksichtigt bleiben, welche zum Schutz des Dekumatenlandes 
bei Kelheim an der Donau beginnend als Pfahlgraben bis Miltenberg zog, von da 
an jedoch eine Strecke weit ihre Beschaffenheit änderte und dem linken Mainufer 
entlang in einer Kette von Kastellen die römische Militärstrasse und Reichsgrenze 
bildete. Zwar erstreckte sich die Reihe dieser Uferbefestigungen nur bis in Nähe 
von Gross-Steinheim. Sie zog in Abständen von 8 bis Io km von Kastell Altstadt 
bei Miltenberg über Trennfurt, Wörth, Obernburg, Niedernburg, Stockstadt, Seligen- 
stadt bis zu einem kleinen Kastell in der Flur Heinstadt bei Klein-Krotzenburg 
(s. S. 100), dem gegenüber auf dem rechten Mainufer das an Abmessungen beträcht- 
lichere Kastell Gross-Krotzenburg lag, von wo aus der Zug des Grenzwalles wieder 
dem Pfahlgraben-System durch die Wetterau und die Taunuslandschaften folgte und 
jenseits der Lahn bei Rheinbrohl den Rhein erreichte. Hiernach war Gross-Stein- 
heim streng genommen kein Glied in der Kette der Mainkastelle selbst. Allein die 
Forschung nimmt mit Recht an, dass an dieser Stelle die Nothwendigkeit eines 
Ueberganges über den Main vorlag, um die Strassen und Kastelle des linken 
Ufers mit denjenigen der rechten Flussseite und in der Richtung gen Bergen und 
Heddernheim zu verbinden. Diese Verbindung habe jedoch nicht durch eine 
stehende Brücke stattgefunden, sondern durch die Benützung einer Furt bei Klein- 
Steinheim und Philippsruhe, während die unmittelbare Verbindung zwischen Gross- 
Krotzenburg und Rücklingen, der dortigen Sümpfe wegen, anstatt einer Militärstrasse, 
nur in Pfaden und Stegen für die Wächter des Grenzwalles bestanden habe. Die 
neuesten Ausgrabungen von römischen Strassenüberresten bei dem Dorfe Hainstadt 
(s. S. 69) und die in der Nähe von Klein-Steinheim der Kinzigmündung und Philipps- 
ruhe gegenüberliegende Flur mit dem bezeichnenden Namen »auf dem Schänzchen« 
(s. S. 107) sind sehr geeignet, diese Annahme zu unterstützen. Sie sprechen aber 
auch für die unzweifelhafte Wichtigkeit von Gross-Steinheim in diesem Strassenzuge, 
zumal dessen Fortsetzung bis zum Flussübergang am Schänzchen ohne die Berührung 
des Basaltrückens der dominirenden Oertlichkeit ganz undenkbar erscheint. In diesem 
Zusammenhang stand auf dem linken Mainufer Gross-Steinheim einerseits mittelbar 
durch das kleine Kastell in der Flur Heinstadt mit Seligenstadt, anderseits unmittelbar 
mit dem Flussübergang bei Klein-Steinheim in Verbindung, während auf dem rechten 
Ufer dem Kastell Gross-Krotzenburg die Rolle des Pfahlgrabenstützpunktes am Flusse 
und die Berührung mit dem heutigen Philippsruhe zufiel. Ob und in wieweit auch 
die Felsmassen, welche dicht oberhalb Gross-Steinheim die Breite des Maines durch- 
ziehen und im Volksmund »die Lei« heissen, für einen Flussübergang in römischer 
Zeit von Bedeutung gewesen, dürfte für die Grenzwallforschung keine ganz gleich- 
giltige Frage sein. Die Ausdehnung und Dichtigkeit des Riffes war in der Vorzeit 
jedenfalls beträchtlicher als in unseren Tagen. Ungeachtet wiederholter Verbesserungen 
der Durchfahrt wird die Lei mitunter noch heute den Schiffern verhängnissvoll. 
Erst im Jahre 1294 tritt der Name Steinheim in das Licht der Geschichte 
und zwar durch den urkundlich vom Erzbischof von Mainz bewirkten parochialen 
Verband des Ortes mit der Abtei Seligenstadt. Die ersten bekannten Besitzer von 
Steinheim sollen die Herren von Hagenhausen und die Herren von Hausen ge- 
    
  
  
  
   
  
  
  
   
  
    
   
  
  
   
  
  
  
  
   
  
  
  
  
   
   
  
   
  
   
  
   
  
   
   
  
    
    
  
  
   
   
  
   
   
     
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.