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BEERFELDEN II
Als ein beachtenswerthes Volksheiligthum und Erinnerungszeichen an die
vormalige Gerichtsverfassung der Stadt und Umgegend verdient die uralte Zznde
Erwähnung (Fig. 3, Schlussvignette), welche ı km nordwestlich vom Orte auf einer
Anhöhe sich erhebt. Hier versammelte sich das Beerfeldener Centgericht, welchem
der Centgraf mit den Schöffen aus Stadt und Land vorstand. Der Stamm des
altehrwürdigen Baumes ist hohl und der obere Theil der reichgeästeten Krone im
Absterben begriffen.
Nahe dabei steht der Ga/gen (Fig. 2), welcher nicht nur mit einem Anflug
von Monumentalität auf-
geführt, sondern auch so
unversehrt auf die Nach-
welt gekommen ist, als
ob er noch heute seinen
der Vergangenheit ange-
hörigen Zweck erfüllen
sollte. Der Gegenstand
ist darum künstlerisch wie
kulturgeschichtlich der
Erwähnung werth. Der
Grundplan der Richt-
stätte bildet ein Dreieck,
in dessen Winkeln je
eine Rundsäule sich er-
hebt. Die Säulen be-
stehen aus buntem Sand-
stein und ruhen auf wür-
felförmigen Postamenten,
über denen Plinthe, Wulst
und Schmiege als eigent-
liche Basamentglieder
aufeinanderfolgen. Die
Säulenstämme setzen sich
aus einzelnen verjüngten
Trommeln zusammen und
sind bekrönt mit Käm-
pfern, die in wohlge- u. ——— m.
formten Karniesschwing- I: 100
ungen anstreben und mit Fig. 2. Beerfelden. Galgen.
Abaken abgedeckt sind.
Auf den Deckplatten lagern von Säule zu Säule horizontale Holzbalken, die
behufs grösserer Festigung an den Unterseiten von Eisenstäben durchzogen
sind; letztere finden an den Säulen auf Winkeleisen die erforderliche Stütze.
Solche Verstärkung der Tragkraft scheint just nicht überflüssig gewesen zu sein,
da an jedem der drei Tragbalken die Delinquenten selbdritt Platz hatten. Zum
Centgerichts-
Linde
Galgen