Full text: Kreis Erbach (A, [2])

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BEERFELDEN II 
Als ein beachtenswerthes Volksheiligthum und Erinnerungszeichen an die 
vormalige Gerichtsverfassung der Stadt und Umgegend verdient die uralte Zznde 
Erwähnung (Fig. 3, Schlussvignette), welche ı km nordwestlich vom Orte auf einer 
Anhöhe sich erhebt. Hier versammelte sich das Beerfeldener Centgericht, welchem 
der Centgraf mit den Schöffen aus Stadt und Land vorstand. Der Stamm des 
altehrwürdigen Baumes ist hohl und der obere Theil der reichgeästeten Krone im 
Absterben begriffen. 
Nahe dabei steht der Ga/gen (Fig. 2), welcher nicht nur mit einem Anflug 
von Monumentalität auf- 
geführt, sondern auch so 
unversehrt auf die Nach- 
welt gekommen ist, als 
ob er noch heute seinen 
der Vergangenheit ange- 
hörigen Zweck erfüllen 
sollte. Der Gegenstand 
ist darum künstlerisch wie 
kulturgeschichtlich der 
Erwähnung werth. Der 
  
  
  
  
  
Grundplan der Richt- 
stätte bildet ein Dreieck, 
  
in dessen Winkeln je 
eine Rundsäule sich er- 
hebt. Die Säulen be- 
stehen aus buntem Sand- 
stein und ruhen auf wür- 
felförmigen Postamenten, 
über denen Plinthe, Wulst 
und Schmiege als eigent- 
liche Basamentglieder 
aufeinanderfolgen. Die 
Säulenstämme setzen sich 
aus einzelnen verjüngten 
  
Trommeln zusammen und 
  
sind bekrönt mit Käm- 
pfern, die in wohlge- u. ——— m. 
formten Karniesschwing- I: 100 
ungen anstreben und mit Fig. 2. Beerfelden. Galgen. 
Abaken abgedeckt sind. 
Auf den Deckplatten lagern von Säule zu Säule horizontale Holzbalken, die 
behufs grösserer Festigung an den Unterseiten von Eisenstäben durchzogen 
sind; letztere finden an den Säulen auf Winkeleisen die erforderliche Stütze. 
Solche Verstärkung der Tragkraft scheint just nicht überflüssig gewesen zu sein, 
da an jedem der drei Tragbalken die Delinquenten selbdritt Platz hatten. Zum 
Centgerichts- 
Linde 
Galgen 
 
	        
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