Full text: Ehemaliger Kreis Wimpfen (A, [3])

     
  
   
   
     
     
   
  
  
    
    
  
  
  
      
     
    
   
   
   
   
   
     
   
    
   
    
    
    
    
arufer. 
n die alte 
Schöpfun- 
unst, und 
Kaiser- 
en Beginn 
deutsches 
ner Pfalz 
naissance- 
es Maines 
ssen findet 
eberresten 
hlosses zu 
r Provinz 
‚arolinger- 
srenze des 
n und die 
"heinischer 
ırhunderte 
um leider 
ines neuen 
ıwuen nörd- 
ktur nach 
nach, das 
ızvoll ver- 
  
= 
WIMPFEN A.B. 131 
treten, zumal diese Baudenkmäler seit den letzten Jahrzehnten einer stiltüchtigen, 
hochmonumentalen Wiederherstellung sich erfreuen. 
Die Baugruppe der Wimpfener Kaiserpfalz liegt auf einer über dem 
Neckar steil ansteigenden Bergwand — im südlichen Zug Hag, nordwärts Hälde auch 
Neckarhälde genannt — und beherrscht jenseits des Flusses ein Landschaftsbild, das 
in mannigfacher Gestaltung vor den Blicken des Beschauers sich aufrollt, bis hin zu 
den Höhen des Frankenlandes und Schwabenlandes am nördlichen und östlichen 
Horizont, mit den Mainhardbergen in der Mitte der malerischen Fernsicht. Dass der 
breite Rücken der hochragenden Neckarhälde schon den Römern als Warte und 
Stützpunkt zur Sicherung ihrer in einem Abstand von nur 15 Kilometer vorüber- 
ziehenden Reichsgrenze diente, kann keinem Zweifel mehr unterliegen, seitdem zu 
Anfang der vierziger Jahre, unweit des im Palatialgebiet stehenden rothen Thurmes, 
bei Anlegung eines Gartens römische Gefässe ausgegraben wurden, die im Gross- 
herzoglichen Kabinetsmuseum zu Darmstadt Aufstellung fanden. — Ist die Annahme 
richtig , wonach der fränkische König Sigebert um die Mitte des 7. Jahrhunderts zu 
Wimpfen einen Palast besass, so kann diess Gebäude sehr wohl auf der für eine 
königliche Residenz besonders günstigen alten Römersiedelung sich erhoben haben 
und in der Folge dem jüngeren Hohenstaufen-Palatium gewichen sein. Ueberreste 
einer solchen Bauanlage aus fränkischer Zeit sind jedoch nicht mehr erkennbar. 
Das seit dem schwachen Dämmerschein aus König Sigeberts Tagen über der 
geheimnissvollen Kulturstätte lagernde Dunkel dauerte Jahrhunderte lang. Erst um 
die Wende des 12. und 13. Säkulums durchdringen erhellende Strahlen die Finsterniss. 
Nach den Kaiserregesten des gelehrten Johann Friedrich Böhmer und anderen Quellen- 
schriften waren Kaiser Friedrich I Barbarossa im Jahre 1190 und Heinrich VI im 
Jahre 1193 zu Wimpfen anwesend. Friedrich II weilte zwischen 1218 und 1234 
mehrere Male in der Stadt. Heinrich VII nahm schon seit dem Jahre 1218, anfäng- 
lich mit seinem ebengenannten kaiserlichen Vater und dann bis zum Jahre 1235 noch 
öfteren, zeitweise sogar andauernden Aufenthalt in Wimpfen. 
Mannigfache Gründe darunter nicht zum mindesten das erfolgreiche Streben 
der Hohenstaufen nach einem Lehenverhältniss zur Stadt Wimpfen und nach Mehrung 
ihres Ansehens durch den Besitz eines am Hochufer des Neckars gelegenen und 
dessen Lauf beherrschenden Stützpunktes, der gleichzeitig als Sammelort der um- 
gebenden Ritterschaft dienen konnte sprechen für die Annahme, dass die Errichtung 
des Palatiums in die Regierungszeit der genannten Kaiser fällt und dass das Dasein 
des Prachtbaues dem Willen dieser kraftvollen und baulustigen Herrscher entsprungen 
war. Quellenmässige Daten in Form geschriebener Belegstücke sind allerdings zur 
Unterstützuug dieser Annahme nicht mehr vorhanden, was übrigens im vorliegenden 
Fall kein entscheidendes Moment bildet. Die Meinung, nur dasjenige als historisch 
berechtigt gelten zu lassen, was durch Schriftstücke beglaubigt wird, mag jaan und 
für sich lobenswerth sein. Nur übersehe man nicht, dass auf dem Gebiete der 
bildenden Kunst die Kunstwerke selbst ebenfalls Hauptquellen bleiben. Auch die 
Wimpfener Kaiserpfalz ist als eines der zahllosen Beispiele zu betrachten, dessen Stil 
und Technik untrügliche Belege für die Entstehungszeit des Gebäudes sind, und dessen 
Plananlage, Mauerwerk und baukünstlerische Formen als steinerne Annalen 
g* 
Baugeschicht- 
liches 
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.